Tempo 30 im Gebiet Bühl
17.03.2026 Kelleramt, Jonen, VerkehrNeuigkeit aus der Gemeinde Jonen
Seit 2022 wurden in verschiedenen Quartieren Begegnungs- beziehungsweise Tempo-30-Zonen eingeführt. Diese Verkehrsmassnahmen haben sich als sinnvoll und zweckmässig erwiesen, da sie zur Beruhigung des motorisierten Verkehrs in den ...
Neuigkeit aus der Gemeinde Jonen
Seit 2022 wurden in verschiedenen Quartieren Begegnungs- beziehungsweise Tempo-30-Zonen eingeführt. Diese Verkehrsmassnahmen haben sich als sinnvoll und zweckmässig erwiesen, da sie zur Beruhigung des motorisierten Verkehrs in den Wohngebieten und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen.
Eine Anfang Jahr eingereichte Petition, die von zahlreichen Anwohnern unterzeichnet worden ist, verlangt, dass auch im Gebiet Bühlackerstrasse/ Pilatusstrasse (kurz Bühl), die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert wird. Angesichts des mehrfach geäusserten Anliegens aus der Bevölkerung und in Anbetracht des generell deutlich gestiegenen Individualverkehr-Aufkommens hat der Gemeinderat die Eingabe in zustimmendem Sinne beantwortet und die Einführung einer Tempo-30-Zone im Gebiet Bühl angeordnet.
Der betroffene Bereich umfasst die Strassenzüge, die südlich der Litzistrasse und östlich der Staldenstrasse liegen – also die Bühlackerstrasse, der Titlisweg, die Pilatusstrasse, die Bühlstrasse, der Bühlweg, der Rigiweg und der Bristenweg. Der Bereich kann dem auf der Gemeindeverwaltung oder auf der Homepage www.jonen.ch einsehbaren Massnahmenplan entnommen werden. Die Anpassung des Temporegimes ist eine effiziente und kostengünstige Massnahme, um die Sicherheit im Strassenverkehr zu erhöhen.
Dank Tempo 30 verkürzen sich die Bremswege, wodurch mit einer Reduktion der Unfallhäufigkeit und der Unfallschwere zu rechnen ist. Im betroffenen Gebiet gibt es unübersichtliche Stellen mit eingeschränkten Sichtverhältnissen und mehrere Rechtsvortritte. Die Strassen werden als Schulweg benutzt, sind aber häufig eng und haben keine Trottoirs. Vom tieferen Geschwindigkeitsniveau profitieren deshalb insbesondere Schüler und Kindergartenkinder. Tempo 30 verbessert ausserdem die Lebens- und Wohnqualität in den Quartieren, indem Lärm- und Abgasimmissionen vermindert werden. Wenn der Verkehr vor der Haustür langsamer und rücksichtsvoller rollt, profitieren alle. Die Einführung der neuen Tempo-30-Zone wird mit einfachen und wirtschaftlichen Massnahmen – analog der bestehenden Tempo-30-Zonen – begleitet: Bei den Einfahrten werden Eingangsportale mit Signalisationen und Markierungen angebracht werden, innerhalb der Zonen sollen regelmässige Bodenmarkierungen auf das herabgesetzte Tempolimit hinweisen. Bauliche Massnahmen (etwa seitliche Einengungen) sind nicht vorgesehen.
Die Verkehrsbeschränkung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtskräftig. Einsprachen sind schriftlich bis am 4. April beim Gemeinderat einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. --gk
