Tathergang rekonstruiert
29.08.2025 Mutschellen, Jugend, BerikonErkenntnisse im Tötungsfall
Die Jugendanwaltschaft des Kantons hat gestern über den Stand der Ermittlungen im Falle des getöteten 15-jährigen Mädchens von Berikon informiert. Die Staatsanwaltschaft reagiert damit auf das grosse öffentliche ...
Erkenntnisse im Tötungsfall
Die Jugendanwaltschaft des Kantons hat gestern über den Stand der Ermittlungen im Falle des getöteten 15-jährigen Mädchens von Berikon informiert. Die Staatsanwaltschaft reagiert damit auf das grosse öffentliche Interesse und möchte bewusst Falschmeldungen, die sich seit der Tat in Umlauf befinden, den Wind aus den Segeln nehmen. Wichtigste neue Erkenntnis: Laut Staatsanwaltschaft gibt es keine Hinweise auf einen wechselseitigen tätlichen Streit zwischen den Mädchen. Der Fall aus Berikon, der sich vor rund dreieinhalb Monaten ereignete, sorgte international für Schlagzeilen, Bestürzung und Aufregung in der Region. Am 11. Mai dieses Jahres soll eine 14-Jährige ihre Kollegin per Messer mit mehreren Stichen tödlich verletzt haben. Das Motiv der grausamen Tat ist nicht bekannt. --red
Die Jugendanwaltschaft informiert über den Ermittlungsstand des Tötungsdelikts in Berikon
Am Sonntag, 11. Mai, kam es in Berikon zu einem schweren Gewaltdelikt, bei dem eine 15-Jährige tödlich verletzt wurde. Eine 14-jährige Jugendliche wurde gleichentags unter dringendem Tatverdacht festgenommen. Die Jugendanwaltschaft des Kantons Aargau führt eine Strafuntersuchung wegen des Tötungsdelikts.
Diese Tat war etwas noch nie Dagewesenes. Eine 15-jährige Jugendliche wurde in Berikon Opfer eines Tötungsdelikts. Ihre 14-jährige Freundin steht unter dringendem Tatverdacht. Der Fall schockierte – über die Landesgrenzen hinaus. Macht noch immer fassungslos. Und viele Fragen sind noch offen. Wie kam es zu dieser tragischen Tat am vergangenen Muttertag? Warum musste ein Mädchen sterben?
Es ist unüblich, dass bei einem Jugenddelikt über den Ermittlungsstand informiert wird. Dies aus Rücksicht auf den Jugendschutz. Aufgrund des grossen öffentlichen Interesses erfolgt jedoch nun ein Nachtrag zum Stand der Ermittlungen. «Das Gesetz lässt es zu, dass man seriös und objektiv die Öffentlichkeit informiert», sagt Adrian Schuler, Mediensprecher der Oberstaatsanwaltschaft Aargau, und erklärt weiter: «Es sind im Zusammenhang mit diesem Fall deutliche Falschmeldungen im Umlauf. Um dem entgegenzuwirken, erachten wir es als sinnvoll, wenn die Öffentlichkeit direkt von der Jugendanwaltschaft informiert wird.»
Motiv noch nicht bekannt
Die bisherigen Untersuchungshandlungen haben ergeben, dass dem Opfer mehrere Stich- und Schnittverletzungen zugefügt wurden. «Der aktuelle Stand der Rekonstruktion ermöglicht zwischenzeitlich den Schluss, dass die 14-jährige Beschuldigte zwei Messer eingesetzt und das Opfer damit tödlich verletzt hat», heisst es in der Mitteilung. «Es gab keinen Streit voraus», so Schuler. Hinweise auf eine wechselseitige tätliche Auseinandersetzung liegen nicht vor. «Das Opfer wurde angegriffen.» Vielmehr sei davon auszugehen, dass sich die Beschuldigte bei der Tatausführung Selbstverletzungen zugezogen hat. Bei den Tatwerkzeugen handelt es sich um handelsübliche Messer, wie sie in jedem Geschäft erhältlich sind. Es handelt sich um keine verbotenen oder illegalen Gegenstände.
Die Hintergründe der Tat sind weiterhin Gegenstand der Untersuchung. Die Beweggründe und das Verhalten der Beschuldigten werden im Rahmen umfassender psychiatrischer Abklärungen untersucht. Dabei kommen spezialisierte Fachpersonen zum Einsatz, die mit der Jugendlichen in vertieften Gesprächen arbeiten und Gutachten erstellen.
Untersuchung noch nicht abgeschlossen
Wie in solchen Fällen üblich, stehen neben der strafrechtlichen Untersuchung auch jugendstrafrechtliche Massnahmen im Vordergrund. Bei schweren Delikten kann eine stationäre Unterbringung in einer geschlossenen, falls nötig psychiatrischen Einrichtung angeordnet werden. Jugendliche werden dort über längere Zeit beobachtet, hinsichtlich Persönlichkeit und Gefährdungspotenzial abgeklärt, eng betreut und falls nötig medizinisch behandelt. «Sie müssen sich intensiv mit ihrer Tat und ihrem Verhalten auseinandersetzen», heisst es weiter und: «Eine solche Unterbringung ist für Jugendliche deutlich einschneidender und anspruchsvoller als die Strafe selbst, da sie die Selbstbestimmung und den Alltag oft bis zum 25. Altersjahr stark einschränken kann und mit verbindlicher therapeutischer Arbeit verbunden ist.» Danach können zivilrechtliche Massnahmen eingeleitet werden. Diese Massnahmen sind gerichtliche oder behördliche Anordnungen, die darauf abzielen, privatrechtliche Ansprüche oder Rechtsverletzungen zu schützen oder zu beseitigen. Zum Beispiel könnte eine stationäre Behandlung angeordnet werden, weil die ambulante Massnahme nicht ausreicht.
Die Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen. Weitere Abklärungen laufen, weshalb derzeit keine weitergehenden Auskünfte erteilt werden können. Bis die Untersuchungen und Verurteilung abgeschlossen sind, gelte die Unschuldsvermutung. --sab/pz