Soziale Absicherung nicht gefährden
05.12.2025 Beinwil/Freiamt, Region Oberfreiamt, Parteien, PolitikInterpellation von Franziska Stenico-Goldschmid, Mitte, Beinwil
Die amtliche Neubewertung der Liegenschaften im Kanton lässt Vermögens- und Einkommenswerte in die Höhe schnellen – ohne reale Veränderung der wirtschaftlichen Situation. Dies ...
Interpellation von Franziska Stenico-Goldschmid, Mitte, Beinwil
Die amtliche Neubewertung der Liegenschaften im Kanton lässt Vermögens- und Einkommenswerte in die Höhe schnellen – ohne reale Veränderung der wirtschaftlichen Situation. Dies könnte insbesondere ältere Personen gefährden, warnt Grossrätin Franziska Stenico.
Gleichbehandlung in Steuerfragen – mit diesem Ziel hat der Kanton Aargau die amtlichen Werte von Liegenschaften neu bewertet sprich deutlich erhöht. «Diese Anpassungen haben nicht nur steuerliche Konsequenzen, sondern können auch Auswirkungen auf die Berechnung von Ansprüchen bei Sozialversicherungen, insbesondere bei der Sozialversicherungsanstalt (SVA), sowie bei der Vergabe von Krankenkassenprämienverbilligungen haben», warnt Mitte-Grossrätin Franziska Stenico aus Beinwil. «Da Vermögenswerte und Einkommensgrössen in verschiedenen Sozialversicherungsberechnungen eine Rolle spielen, besteht die Gefahr, dass Haushalte durch die höhere Einschätzung ihrer Liegenschaften plötzlich schlechtergestellt werden, obwohl sich ihre reale wirtschaftliche Situation nicht verändert hat.»
Härtefallregelung gefordert
Die amtliche Neubewertung von Liegenschaften sei ein wichtiges Instrument zur steuerlichen Gleichbehandlung, anerkennt die Mitte-Grossrätin. «Gleichzeitig darf sie nicht unbeabsichtigte negative Folgen für die soziale Sicherheit haben», fordert sie. Gefährdet sieht sie in diesem Sinne insbesondere Familien mit tiefem Einkommen, ältere Personen mit Wohneigentum oder Alleinstehende. «Ihnen könnte durch die höhere Einschätzung ihrer Liegenschaft Vermögen angerechnet werden, das faktisch nicht verfügbar ist.» Hier sei es Aufgabe des Regierungsrats, Transparenz zu schaffen und sicherzustellen, dass die soziale Absicherung nicht unter rein buchhalterischen Effekten leide.
In ihrer Interpellation bittet Franziska Stenico den Regierungsrat, zwölf Fragen zu beantworten, unter anderem in Bezug auf den Einfluss auf Ergänzungsleistungen, Sozialhilfe und Krankenkassenprämienverbilligung. «Gibt es kantonale Richtlinien oder Weisungen, wie die SVA mit den neuen Werten umzugehen hat, insbesondere wenn die amtliche Bewertung deutlich über dem Marktwert liegt?», will die Interpellantin wissen und wie der Regierungsrat sicherstellen wolle, dass die Neubewertung nicht zu einer faktischen Verschlechterung der sozialen Absicherung von Eigentümerinnen und Eigentümern führt. Als Anregung bringt sie eine Übergangs- oder Härtefallregelung ins Spiel.
Doppelbelastungen vermeiden
Weiter will die Mitte-Grossrätin wissen, wie viele Personen im Kanton Aargau nach aktueller Schätzung von einer Verschlechterung ihrer Ansprüche aufgrund der höheren Liegenschaftsbewertungen betroffen seien, ob es statistische Erhebungen oder Prognosen gebe, wie viele Haushalte ihre Krankenkassenprämienverbilligung verlieren könnten und in welcher Form die neuen Liegenschaftswerte auch bei der Berechnung von Ergänzungsleistungen zur AHV/IV berücksichtigt werden.
«Wie wird verhindert, dass ältere Menschen mit Wohneigentum, die über wenig liquide Mittel verfügen, durch die höhere Bewertung faktisch aus der Anspruchsberechtigung herausfallen?», fragt die Interpellantin und regt eine Koordination zwischen Steuerbehörden und der SVA an, um Doppelbelastungen oder widersprüchliche Berechnungen zu vermeiden.
Ferner fordert Grossrätin Franziska Stenico-Goldschmid, dass die Neubewertung nicht zu einer Benachteiligung von Familien mit Kindern führen dürfe, die auf Prämienverbilligungen angewiesen sind. Die Neubewertung dürfe nicht zu einer indirekten Entwertung der kantonalen Sozialpolitik führen, indem bisherige Unterstützungsleistungen faktisch wegfallen, so Stenico. --tst
