Ärger rund ums Grossprojekt
11.11.2025 Wohlen, Parteien, BaugewerbeDringliche Motion von Manfred Breitschmid, SVP: Rechtliche Klärung der Baubewilligung Rebberg
Das Grossprojekt an der Wagenrainstrasse ist seit über sechs Jahren immer wieder ein Thema in Wohlen. Nun ruhen die Bauarbeiten erneut. SVP-Einwohnerrat Manfred ...
Dringliche Motion von Manfred Breitschmid, SVP: Rechtliche Klärung der Baubewilligung Rebberg
Das Grossprojekt an der Wagenrainstrasse ist seit über sechs Jahren immer wieder ein Thema in Wohlen. Nun ruhen die Bauarbeiten erneut. SVP-Einwohnerrat Manfred Breitschmid verlangt in einer dringlichen Motion genaue Abklärungen. Das Ärgernis müsse behoben werden, schreibt er.
Die Ausgangslage ist weitgehend bekannt: Am Rebberg sollen mit einem Grossprojekt 20 Mehrfamilienhäuser mit 202 Wohnungen realisiert werden. An bester Wohnlage. Nach etlichen Einsprachen erlangte die Baubewilligung für dieses Projekt am 20. Juni 2022 Rechtskraft (das Baugesuch wurde im Januar 2019 öffentlich aufgelegt). Der formale Baubeginn wurde am 17. Juni 2024 vollzogen. Nur drei Tage vor Ablauf der zweijährigen Geltungsdauer der Bewilligung. Diese Zeitung berichtete mehrmals darüber – also vom Baugesuch über die Projektierung bis zum Spatenstich.
Geht es um einen Scheinbaubeginn?
Motionär Manfred Breitschmid bezieht sich auf verschiedene Rückmeldungen aus der Bevölkerung. «Es besteht Unklarheit darüber, welche konkreten Arbeiten in den letzten Tagen vor Ablauf der Baubewilligung tatsächlich ausgeführt wurden», schreibt er im Vorstoss. «Es wäre angezeigt, dass die Bauverwaltung hierzu eine klare und überprüfbare Stellungnahme abgibt. Die Baugruben im nördlichen Arealteil wurden gemäss Beobachtungen erst im Sommer 2025 erstellt.»
Aktuell steht in den Baugruben viel Wasser, «was auf einen längeren Baustillstand und möglichen Klärungsbedarf hinsichtlich der Sicherungsmassnahmen hinweist», so Breitschmid. Im Moment ruht die Bautätigkeit weitgehend.
Der SVP-Einwohnerrat weiter: «Nach Aussage der Bauverwaltung kann die Gemeinde erst reagieren, wenn die Bautätigkeit während zwei Jahren faktisch ruht – also frühestens im Sommer 2026. Erst dann könne der Gemeinderat prüfen, ob die Baubewilligung wieder entzogen und der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt werden kann.»
Diese Situation wirft laut Breitschmid «erhebliche rechtliche und planerische Fragen auf». Er vermutet gar einen sogenannten «Scheinbaubeginn» und fordert die «Sicherung der Rechtsgleichheit gegenüber anderen Bauherrschaften».
Sechs Anträge an Gemeinderat: Belastung der Steuerkasse?
Manfred Breitschmid stellt gleich sechs Anträge an den Gemeinderat. Dieser wird beauftragt, abzuklären, welche konkreten Arbeiten auf dem Bauareal nachweislich und mit welchem zeitlichen Verlauf ausgeführt wurden. Darum sei eine umfassende rechtliche Abklärung vorzunehmen, ob der Bau kurz vor Ablauf der Bewilligungsfrist lediglich formal begonnen wurde. Weiter soll dem Einwohnerrat in einem Bericht aufgezeigt werden, welche rechtlichen Möglichkeiten der Gemeinde im aktuellen Fall «Rebberg» verbleiben und welche Vollzugsprobleme oder Gesetzeslücken bestehen.
Es soll zudem überprüft werden, ob die Sicherung und Kontrolle der Baugrube durch eine unabhängige, fachlich qualifizierte Stelle gewährleistet ist. Bei der exponierten Hanglage des Bauareals sei weiter sicherzustellen, dass keine geologischen Verschiebungen oder Beeinträchtigungen der Nachbarparzellen auftreten können, «nicht zuletzt bei den gemeindeeigenen Liegenschaften wie dem Hofmatten- und dem Bleichi-Areal». Ob bereits geeignete Schutz- oder Überwachungsmassnahmen getroffen worden sind, will der Motionär ebenfalls wissen.
Und zu guter Letzt will Manfred Breitschmid Informationen darüber, ob im Fall einer Haftungsfrage oder eines «angeordneten Rückbaus die Finanzierung gesichert ist oder ob eine Belastung der Steuerkasse droht».
Manfred Breitschmid begründet den Vorstoss gleich mehrfach. «Das Bauprojekt Rebberg betrifft eines der grössten Neubauvorhaben der letzten Jahre in Wohlen.» An «der Ernsthaftigkeit und Rechtmässigkeit des Vorgehens» dürfe gezweifelt werden. «Die Bevölkerung hat Anspruch auf transparente, verbindliche Verfahren und auf eine konsequente Durchsetzung der baurechtlichen Regeln.»
Mit seiner Motion soll «Rechtssicherheit geschaffen und ein offensichtliches Vollzugsdefizit beseitigt werden. Der Gemeinderat soll klären, ob bereits heute Handlungsspielräume bestehen, dieses Ärgernis zu beheben und Versäumtes nachzuholen.»
Darüber hinaus sei zu prüfen, so Breitschmid, ob in Zukunft weitergehende «planerische Instrumente notwendig sind, vor allem angesichts der grossen Infrastrukturbelastung und der angespannten Verkehrssituation» in Wohlen. --dm

