Gemeinderat Villmergen informiert
Im Rahmen von Silvester wird die Bevölkerung darauf aufmerksam gemacht, dass das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F1 bis F3 ohne Bewilligung nur am 1. August und am 31. Dezember (vorher und nachher nicht) und nur unter Beachtung aller ...
Gemeinderat Villmergen informiert
Im Rahmen von Silvester wird die Bevölkerung darauf aufmerksam gemacht, dass das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F1 bis F3 ohne Bewilligung nur am 1. August und am 31. Dezember (vorher und nachher nicht) und nur unter Beachtung aller Sicherheitsvorkehrungen gestattet ist. Der Abbrand der Kategorie F4 untersteht der Bewilligungspflicht durch die kantonale Behörde. Das Abfeuern von Geschützen, Mörsern, Petarden, Böllern und dergleichen bedarf ebenfalls einer Bewilligung. Die Einwohnerinnen und Einwohner werden ersucht, sich an die Vorgaben des Polizeireglements zu halten. Dies aus Rücksichtnahme auf die Bevölkerung und auch die Tierwelt. Widerhandlungen müssten durch die Polizei geahndet werden. Ordnungsbussen oder Strafverfahren wegen Verstosses gegen das Polizeireglement bleiben vorbehalten.
Generell bittet der Gemeinderat, beim Abfeuern von Feuerwerk auf die Mitmenschen und die Tiere Rücksicht zu nehmen. Die Überreste (Abfall) der Feuerwerkskörper sind ordnungsgemäss zu entsorgen. --gk