Pachtkriterien leicht angepasst
05.06.2026 Region Unterfreiamt, VillmergenDie Traktanden der Villmerger «Gmeind» vom 11. Juni
Die Sommer-«Gmeind» wird wohl keinen Grossandrang erleben. Traktandiert ist neben der Jahresrechnung und zwei Kreditabrechnungen lediglich die Totalrevision eines Reglements. Und weil es um die ...
Die Traktanden der Villmerger «Gmeind» vom 11. Juni
Die Sommer-«Gmeind» wird wohl keinen Grossandrang erleben. Traktandiert ist neben der Jahresrechnung und zwei Kreditabrechnungen lediglich die Totalrevision eines Reglements. Und weil es um die Vergabe des Pachtlands geht, sind nur wenige davon betroffen.
Chregi Hansen
Die Gemeinde Villmergen erhält ein neues Reglement über die Pachtlandvergabe. Darin ist genau festgestellt, welche Landwirte im Dorf Anrecht auf Flächen haben, welche der Gemeinde gehören. Das jetzige Reglement stammt aus dem Jahr 2009 und muss angepasst werden.
Dies umso mehr, als vor vier Jahren an einer «Gmeind» der Antrag gestellt wurde, dass in Zukunft bei der Verteilung auch das Kriterium «Förderung der Biodiversität» berücksichtigt werden soll.
Verschiedene Kriterien werden berücksichtigt
Auf das gewünschte Kriterium will der Gemeinderat aber auch in Zukunft verzichten. Die heutigen Bestimmungen würden die Förderung der Biodiversität bereits genug sicherstellen. Hingegen soll es in Zukunft einen Vorteil bringen, wenn man sich an einem kantonalen Vernetzungsprojekt beteiligt. Auf dieses Vorgehen hat sich die Gemeinde zusammen mit der Landwirtschaftskommission geeinigt. Beibehalten wird die Anforderung eines ökologischen Leistungsausweises. Damit, so die Meinung, werde die Biodiversität gefördert, ohne dass die Landwirte weitere Einschränkungen erleiden.
Wer in den Genuss von gemeindeeigenem Pachtland kommen will, der muss bestimmte Vorgaben erfüllen. So muss die Person etwa Wohnsitz in der Gemeinde haben, darf keine AHV oder IV beziehen, muss die geltenden Vorschriften in Sachen Tier- und Gewässerschutz einhalten und muss das Land selber bewirtschaften. Zudem darf er nicht eigenes Land verpachten, um dann Land der Gemeinde zu bewirtschaften. Zudem dürfen keine finanziellen Ausstände gegenüber der Gemeinde und deren Eigenwirtschaftsbetrieben bestehen.
Zentral ist auch das Erbringen des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN). Dieser beinhaltet verschiedene klare Bestimmungen zu tiergerechter Haltung, zur Erfüllung der Nährstoffbilanz, zum Anteil an ökologischen Ausgleichsflächen und so weiter.
Bei der Verteilung des Pachtlands berücksichtigt der Gemeinderat verschiedene Kriterien. Als Erstes müssen die genannten Vorgaben erfüllt sein. Berücksichtigt werden aber auch die Flächen der bestehenden Pachtverhältnisse, wer weniger Land zur Verfügung hat und sein Auskommen aus dem landwirtschaftlichen Gewerbe allein bestreitet, wird eher berücksichtigt. Auch werden diejenigen, die wegen der Änderung des Reglements Land abgeben mussten, bei den Neuzuteilungen angemessen berücksichtigt. Im Weiteren achtet der Gemeinderat auf eine minimale Zerstückelung. Neu wirkt sich auch die Teilnahme an Vernetzungsprojekten des Kantons bei der Vergabe positiv aus. Nicht betroffen von den genannten Änderungen sind bestehende Pachtverträge, die laufen bis 2033 weiter.
Erfreuliche Jahresrechnung
Vorgelegt werden an diesem Abend auch zwei Kreditabrechnungen. Die erste betrifft die Sanierung der Werkleitungen in der Anglikerstrasse. Dafür wurde im November 2021 ein Kredit über 993 000 Franken bewilligt, gekostet haben die Arbeiten nun 911 000 Franken, der Kredit wurde also um 8,3 Prozent unterschritten. Nicht aufgeführt in der Abrechnung ist der Dekretbeitrag an den Kanton Aargau. Ursprünglich lag dieser bei 4,91 Millionen Franken, inzwischen wurde der Beitragssatz geändert, sodass Villmergen 3,3 Millionen Franken bezahlt (bei einem Gesamttotal von 23,3 Millionen). Bei der Umlegung der Hochwasserentlastung bei der SBB-Brücke ist hingegen eine Punktlandung zu verzeichnen. Bewilligt wurden 476 000 Franken, gekostet hat das Ganze 474 500 Franken.
Erfreulich schliesst die konsolidierte Jahresrechnung ab. Und zwar mit einem Plus von 1,9 Millionen Franken.
Der Abschluss ist damit um 1,3 Millionen besser als budgetiert. Bei der Einwohnergemeinde resultiert ein positives Ergebnis von 291 000 Franken, budgetiert war hier ein Minus von 684 000 Franken. Das gute Ergebnis ist den steigenden Steuereinnahmen zu verdanken. Mit Gesamteinnahmen von 22,6 Millionen Franken wurde das Budget um rund 2,2 Millionen beziehungsweise knapp 11 Prozent übertroffen.
Um 509 Prozent gestiegen
Dieses Resultat stellt das stärkste Ergebnis der letzten Jahre dar und verschafft der Gemeinde eine solide finanzielle Ausgangslage. Umgekehrt wächst der finanzielle Druck durch nicht steuerbare Ausgaben. Dazu gehören die Restkosten für die Pflegefinanzierung, diese sind seit dem Jahr 2014 um sagenhafte 509 Prozent gestiegen. Auch im Bereich der gesetzlichen wirtschaftlichen Hilfe zeigt sich nach vielen Jahren des Rückgangs seit dem Rechnungsjahr 2024 wieder eine Kostensteigerung.
Die Nettoschuld konnte in den vergangenen Jahren kontinuierlich vermindert werden. Sie liegt per Ende 2025 bei 6,97 Millionen Franken, was 840 Franken pro Kopf entspricht. Vor fünf Jahren lag dieser Betrag noch bei über 2000 Franken. Trotzdem warnt der Gemeinderat. Es stehen grössere Investitionsprojekte bevor, weshalb in den kommenden Jahren wieder mit einer Zunahme der Nettoschuld gerechnet werden muss.
Die Traktanden
Die Gemeindeversammlung in Villmergen findet am Donnerstag, 11. Juni, 19.30 Uhr, in der Mehrzweckhalle statt. Folgende Geschäfte sind traktandiert: 1. Protokoll. – 2. Rechenschaftsbericht. – 3. Jahresrechnung inklusive Bilanz und Investitionsrechnung. – 4. Kreditabrechnungen: a) Sanierung Anglikerstrasse K 265; b) Umlegung Hochwasserentlastung SBB-Brücke. – 5. Totalrevision des Reglements über die Pachtlandvergabe. – 6. Verschiedenes und Umfrage.

