Die Digitalisierung unserer Gesellschaft hat sicher ihre berechtigten Vorteile. Dass dies auch auf Identitätsnachweisung zutrifft, scheint jedoch klar verfehlt. Das E-ID-Gesetz beziehungsweise das BGEID generiert lediglich ein Aussieben von privaten Daten der Bürgerinnen und ...
Die Digitalisierung unserer Gesellschaft hat sicher ihre berechtigten Vorteile. Dass dies auch auf Identitätsnachweisung zutrifft, scheint jedoch klar verfehlt. Das E-ID-Gesetz beziehungsweise das BGEID generiert lediglich ein Aussieben von privaten Daten der Bürgerinnen und Bürger. Es bestehen keine wirklichen Datenschutz-Standards. Der Staat und Big Tech sowie alle anderen Akteure, die von Datenverarbeitung profitieren, erhalten erleichterten Zugriff auf persönliche Daten und erfüllen damit lediglich die ersten Schritte zu einem stärkeren Überwachungsstaat.
Grosse Mengen dieser Daten landen in den Händen von privaten Unternehmen oder Bundesunternehmen, die kaum die Kapazität haben werden, diese Informationen vor Datenmissbrauch und Hacking zu schützen. Zudem besteht durch die E-ID die Mög- lichkeit der Video-Identifikation. Ein möglicher Identitätsdiebstahl würde somit noch um einiges weiter gehen als nur Alter und Namen zu kennen. Das Volk hat bereits jetzt genügend Möglichkeiten, sich auszuweisen. Am Ende öffnet diese rechtliche Regelung nur ein Ventil zu drastischeren Kontrollinstrumenten.
Wir wissen jetzt bereits, wie stark unsere persönlichen Daten in den jeweiligen Systemen im Internet, ohne Rücksicht, gesammelt und kommerzialisiert werden. Dieses Gesetz wäre in Zukunft keinesfalls eine Ausnahme. Zudem fehlt im Gesetzestext eine effektive rechtliche Garantie, dass die E-ID freiwillig bleibt. Es ist realistisch, dass man früher oder später eine solche digitale Ausweisung unter bestimmten Umständen ohne Wenn und Aber verlangen könnte.
Fabian Trüb, Aristau