Keine Probleme zu erwarten
12.04.2024 Region Unterfreiamt, DottikonGemeinderat Dottikon beantwortet Fragen rund um die Notunterkunft für Asylsuchende
Kurz vor Ostern informierte der Kanton Aargau, dass er ab 1. Juli die geschützte Sanitätshilfsstelle in Dottikon als temporäre Notunterkunft für rund 150 ...
Gemeinderat Dottikon beantwortet Fragen rund um die Notunterkunft für Asylsuchende
Kurz vor Ostern informierte der Kanton Aargau, dass er ab 1. Juli die geschützte Sanitätshilfsstelle in Dottikon als temporäre Notunterkunft für rund 150 Flüchtlinge nützen will. Inzwischen haben den Gemeinderat viele Fragen dazu erreicht.
Einige Einwohnerinnen und Einwohner gelangten in den vergangenen Tagen mit verschiedenen Fragen an den Gemeinderat. Der Gemeinderat möchte zusammen mit dem Kantonalen Sozialdienst diese Fragen beantworten, um Transparenz und Informationssicherheit zu schaffen.
So wurde etwa gefragt, seit wann der Gemeinderat Dottikon über die Pläne Bescheid weiss. Im Sommer 2023 besichtigte der zuständige Regierungsrat die Zivilschutzanlagen verschiedener Gemeinden im Kanton. Zu diesem Zeitpunkt wurde der Gemeinderat Dottikon zum ersten Mal über die Möglichkeit informiert, dass die GSS in Dottikon als Unterkunft für Flüchtlinge in Betrieb genommen werden könnte. Am 6. März hat auf Einladung des Teilstabes «militärische und ZS-Unterkünfte» ein erstes Treffen zwischen Gemeinderat und Kantonsvertretern stattgefunden. Dort hiess es, dass die GSS in Dottikon «aktiviert werden könnte». Fünf Tage später hat der KSD den Gemeinderat informiert, dass die Unterkunft in Dottikon definitiv aktiviert werden muss.
Kanton kann selbst entscheiden
Am 25. März 2024 hat die erste Besichtigung zur Umsetzung mit allen beteiligten Kräften vor Ort stattgefunden. Am 28. März hat der KSD in Absprache mit dem Gemeinderat die Bevölkerung von Dottikon und die Öffentlichkeit via Medienmitteilung über die Inbetriebnahme der GSS als Notunterkunft informiert. Die direkten Anwohnerinnen und Anwohner wurden bereits am Vortag über die Entwicklung in Kenntnis gesetzt.
Doch wieso hat sich der Gemeinderat nicht gegen die Inbetriebnahme gewehrt? Der Gemeinderat hält fest, dass er nicht über die Kompetenz verfügt, zu entscheiden, ob die GSS in Dottikon als temporäre Notunterkunft in Betrieb genommen wird oder nicht. Der Kantonale Sozialdienst kann in Ausübung des Notrechts die GSS auch gegen den Willen der Gemeinde in Betrieb nehmen. Kommt dazu: Wenn in Dottikon keine Notunterkunft betrieben wird, bekäme die Gemeinde weitere Flüchtlinge zugeteilt und müsste für diese entsprechend selbst Wohnraum suchen. Mit der Eröffnung der temporären Notunterkunft wird Dottikon voraussichtlich keine zusätzlichen Flüchtlinge mehr aufnehmen müssen. Der Gemeinderat ist deshalb zum Schluss gekommen, sich nicht gegen die Betriebsaufnahme der Notunterkunft zu wehren.
Für Stirnrunzeln sorgte bei vielen der Satz, dass die Flüchtlinge mit Catering verpflegt werden. Tatsächlich organisiert der Kantonale Sozialdienst als Betreiber der Anlage externe Essenslieferungen mit einem zivilen Partner. Dies ist nötig, weil sich die Anlage nicht für das individuelle Kochen von bis zu 150 Personen eignet. Auch fragten sich einige, was passiert, wenn tatsächlich ein Notfall eintrifft. Gibt es dann genügend Schutzplätze für die Bevölkerung? Was diese Frage betrifft, besteht kein Grund zur Sorge. Die geschützte Sanitätshilfestelle (GSS) ist nicht Teil der Schutzraumplanung, sondern dient als geschützte Betreuungsstelle für schutzsuchende oder verletzte Personen. Die Nutzung als temporäre Notunterkunft entspricht dem Zweck einer GSS. Bei einem zweiten, gleichzeitigen Ereignis müsste situativ entschieden werden, welche Massnahmen (wie zum Beispiel die Räumung der GSS) nötig sind. In diesem Fall würden die Personen umplatziert.
Drei Mitarbeitende der Securitas vor Ort
Ein wichtiges Thema ist der Aspekt der Sicherheit. Aus Erfahrung mit den bisherigen fünf Notunterkünften sind keine Probleme für Dottikon zu erwarten. Ansonsten hat der KSD dem Gemeinderat zugesichert, dass Massnahmen ergriffen werden. Dazu gehören zum Beispiel Umplatzierungen von Personen. Die Notunterkunft in Dottikon verfügt über ein angepasstes Sicherheits- und Betriebskonzept. Durch eine schrittweise Belegung wird dem Betreuungsteam die Möglichkeit gegeben, das Konzept im anlaufenden Betrieb zu optimieren und Rückmeldungen des Gemeinderats oder aus der Bevölkerung einfliessen zu lassen.
Der operative Betrieb der Anlage wird von der Securitas sichergestellt. Es werden mindestens drei Personen permanent auf der GSS stationiert sein. Diese stellen zum Beispiel auch eine Zugangskontrolle sicher. Zudem hat der Gemeinderat Dottikon eine «No-go-Zone» für die Geflüchteten definiert, welche sich über das gesamte Schulareal Risi erstreckt. Weitere Massnahmen können bei Bedarf zusätzlich ergriffen werden. Die Regionalpolizei Wohlen und die Kantonspolizei stehen eng im Kontakt mit dem Kantonalen Sozialdienst.
Bünzpark bleibt für alle zugänglich
Der Gemeinderat hat den Bünzpark zum jetzigen Zeitpunkt bewusst nicht in die «No-go-Zone» eingeschlossen. Es soll weiterhin möglich sein, dass alle Menschen, die in Dottikon leben, diesen Park gemeinsam geniessen und als Begegnungsraum nutzen können. Es gelten für alle die gleichen Regeln und Vorschriften, insbesondere das Polizeireglement.
Angebote für Beschäftigung
Definiert wurde auch, wo die beiden Aussencontainer aufgestellt werden. Dies übereinander auf dem Veloparkplatz neben dem Eingang zur GSS. Direkt davor werden zwei Parkplätze für den Betrieb der Anlage freigehalten. Es werden keine weiteren Flächen zwischen Alterswohnheim und Posthof für den Betrieb in Anspruch genommen. Weitere Parkplätze, die allenfalls für das Betreuungsteam nötig sind, werden auf dem Parkplatz beim Risi eingerichtet. Dem Gemeinderat ist bewusst, dass die Verkehrssituation vor dem Coop und dem Denner schon heute schwierig ist und dass sich die Fahrzeuge zu Stosszeiten bis auf die Bahnhofstrasse stauen. Der Betrieb der unterirdischen Notunterkunft sollte diese Problematik nicht wesentlich verschlechtern. Der Kantonale Sozialdienst bietet in und um die Unterkunft herum Beschäftigungsprogramme an, die in der Regel rege genutzt werden. Je nach Status der untergebrachten Personen finden bereits erste Integrationsmassnahmen statt. --red