Seit Jahrzehnten diskutiert die Schweiz über die Eigenmietwertbesteuerung – nun liegt eine mehrheitsfähige Lösung vor. Am 28. September stimmen wir über den Bundesbeschluss zu den kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften ab. Mit einem Ja wird ...
Seit Jahrzehnten diskutiert die Schweiz über die Eigenmietwertbesteuerung – nun liegt eine mehrheitsfähige Lösung vor. Am 28. September stimmen wir über den Bundesbeschluss zu den kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften ab. Mit einem Ja wird gleichzeitig die Eigenmietwertsteuer für selbst genutztes Wohneigentum abgeschafft – ein konsequenter Systemwechsel, der im Parlament breite Zustimmung fand.
Die Eigenmietwertbesteuerung ist ein Relikt aus dem Ersten Weltkrieg. Sie belastet Eigentümer mit der Steuer auf ein Einkommen, das sie gar nicht erzielen. Mit der Reform schaffen wir nicht nur mehr Steuergerechtigkeit, sondern ver- einfachen auch das Steuersystem: Der Eigenmietwert, Schuldzins- und Unterhaltsabzüge entfallen, was sowohl Eigentümer als auch Verwaltung administrativ entlastet.
Besonders profitieren Ersterwerbende, die weiterhin zeitlich befristet Schuldzinsen abziehen können. Ältere Menschen mit tiefem Renteneinkommen müssen kein fiktives Einkommen mehr versteuern. Die frei werdenden Mittel können in die lokale Wirtschaft investiert werden – eine Stärkung unserer KMU. Nach über 100 Jahren haben wir die Chance, diese ungerechte Sondersteuer abzuschaffen. Nutzen wir sie.
Thomas Räber, Beinwil, Präsident HEV Freiamt