Eingriff in Gemeindeautonomie
03.02.2026 Region Unterfreiamt, Parteien, Politik, NiederwilInterpellation von SVP-Grossrat Mario Gratwohl, Niederwil
Zusammen mit Parteikollegin Barbara Borer-Mathys stellt Mario Gratwohl der Regierung sieben Fragen zur Einbürgerungspraxis und dem Handlungsspielraum der Gemeinden.
Auslöser des ...
Interpellation von SVP-Grossrat Mario Gratwohl, Niederwil
Zusammen mit Parteikollegin Barbara Borer-Mathys stellt Mario Gratwohl der Regierung sieben Fragen zur Einbürgerungspraxis und dem Handlungsspielraum der Gemeinden.
Auslöser des Vorstosses ist ein kürzlich veröffentlichter Entscheid des Aargauer Verwaltungsgerichts. Dieses hatte einen ablehnenden Einbürgerungsentscheid der Gemeinde Birr aufgehoben. Zuvor hatten der Gemeinderat und danach auch der Regierungsrat das Gesuch abgelehnt. Für die beiden SVP-Grossräte passt dies ins Bild der vergangenen Jahre. «Das Verwaltungsgericht hat mehrere ablehnende Einbürgerungsentscheide der Einbürgerungskommission respektive des Grossen Rates als willkürlich aufgehoben», schreiben sie in ihrer Interpellation, die sie heute einreichen werden.
Demgegenüber habe das Aargauer Stimmvolk 2021 eine Verschärfung des Einbürgerungsgesetzes mit 65 Prozent der Stimmbürger und aller Gemeinden klar angenommen. Aktuell werde das Einbürgerungsgesetz revidiert und es werden weitere Gesetzesverschärfungen mit höheren Sprachanforderungen, strengeren Regeln bei Vorstrafen und längeren Wohnsitzfristen diskutiert. Das neue Urteil des Verwaltungsgerichts steht diesen Bemühungen im Weg. Denn es kommt zum Schluss, dass das Einbürgerungsgespräch auf Stufe Gemeinde neugestaltet werden müsse und es spricht nach Ansicht der Interpellanten dem Gemeinderat weitgehende Kompetenzen ab. «Dieser Entscheid greift damit tief in die Gemeindeautonomie ein», so ihre Kritik.
Das Verwaltungsgericht kam bei seinem Urteil zum Schluss, dass bei in der Schweiz aufgewachsenen Menschen die Vertrautheit mit den hiesigen Lebensverhältnissen und der Kontakt zur einheimischen Bevölkerung automatisch vermutet werden können. Von dieser Vermutung kann gemäss Gericht nur abgewichen werden, wenn dafür klare Indizien vorliegen. Andernfalls widerspreche es jeglicher Lebenserfahrung, dass entsprechende Gesuchstellende nicht mit den hiesigen Lebensverhältnissen vertraut sind und keinen Kontakt mit der hiesigen Bevölkerung haben.
Entscheid des Verwaltungsgerichts als stossend empfinden
Dieser Ansicht stehen Gratwohl und Borer kritisch gegenüber. «Nur weil jemand seit mehreren Jahren in der Schweiz wohnt oder hier zur Schule gegangen ist, heisst das nicht, dass er integriert ist und die Werte der Eidgenossenschaft teilt und genügend Kontakt zur einheimischen Bevölkerung besteht», schreiben sie. Das Einbürgerungsgespräch sei darum ein zentraler Punkt im Einbürgerungsprozess. «Es sind die Gemeindevertreter in den Kommunen, welche die Einbürgerungswilligen persönlich befragen und sich ein unmittelbares Bild über die Integration machen. Ihnen muss ein möglichst grosser Spielraum bei der Beurteilung der einzelnen Gesuche eingeräumt werden», finden die beiden.
Die Interpellanten empfinden daher den Entscheid des Verwaltungsgerichts als stossend: Das Verwaltungsgericht dürfe den kommunalen Entscheid nicht einfach durch seine eigene Einschätzung ersetzen, wenn die Gemeinde ihren Beurteilungsspielraum sachgerecht genutzt hat. Zudem bestehe aber auch die Problematik, dass die Entscheide des Verwaltungsgerichts in dieser Sache kaum angefochten werden. Dass eine Gemeinde eine subsidiäre Verfassungsbeschwerde an das Bundesgericht scheue, sei verständlich, da dieser Weiterzug mit hohen Kosten und auch Risiken verbunden ist.
Unterstützt der Kanton die Gemeinden beim Weiterzug?
Für Gratwohl und Borer stellt sich aber die Frage, inwiefern die Regierung (die den Entscheid der Gemeinde inhaltlich gestützt hat) die Gemeinden bei der Frage «Beschwerde ja oder nein» unterstützen kann. Die kantonale Verwaltung verfüge über die nötigen Ressourcen, um Gemeinden in dieser schwierigen Frage zu beraten. Unklar bleibe aber auch, wie intern mit Entscheiden des Verwaltungsgerichts, die Beschlüsse des Grossen Rates betreffen, verfahren wird. In diesem Zusammenhang werden dem Regierungsrat sieben Fragen gestellt: 1. Wem werden Entscheide des Verwaltungsgerichts eröffnet? – 2. Wer ist alles zur Beschwerde gegen Entscheide des Verwaltungsgerichts befugt? – 3. Wie ist der interne Prozess geregelt, bei dem entschieden wird, ob ein Entscheid des Verwaltungsgerichts angefochten wird oder nicht? – 4. Wer entscheidet schlussendlich, ob ein Entscheid des Verwaltungsgerichts angefochten wird oder nicht und wo findet sich die entsprechende gesetzliche Grundlage dafür? – 5. Der Regierungsrat hat den Entscheid der Gemeinde Birr gestützt und ist damit inhaltlich ebenfalls zum Schluss gelangt, die fragliche Einbürgerung könne nicht gewährt werden. Wie hat der Regierungsrat die Gemeinde Birr beim Entscheid, ob man Beschwerde ans Bundesgericht machen will oder nicht, unterstützt? – 6. Weshalb wurde bei früheren negativen Entscheiden des Verwaltungsgerichtes nie Beschwerde erhoben, obwohl die Verwaltung in diesen Fällen die entsprechenden Personen nicht zur Einbürgerung empfohlen hat? – 7. Hat die Verwaltung in den Fällen, welche ans Verwaltungsgericht gezogen wurden, eine Ablehnung des Gesuches empfohlen? --chh

