Der Gemeinderat stellt vermehrt fest, dass Bauten erstellt, verändert oder in ihrer Nutzung geändert werden, ohne dass vorgängig eine Baubewilligung eingeholt wurde. Nicht immer ist auf den ersten Blick ersichtlich, ob ein Vorhaben baubewilligungspflichtig ist. Dies gilt auch ...
Der Gemeinderat stellt vermehrt fest, dass Bauten erstellt, verändert oder in ihrer Nutzung geändert werden, ohne dass vorgängig eine Baubewilligung eingeholt wurde. Nicht immer ist auf den ersten Blick ersichtlich, ob ein Vorhaben baubewilligungspflichtig ist. Dies gilt auch für kleinere Bauvorhaben im Garten- oder Aussenbereich.
Zwar sieht die Bauverordnung des Kantons für bestimmte Vorhaben Ausnahmen von der Baubewilligungspflicht vor, sofern die vorgeschriebenen Grenzabstände eingehalten werden. Ob ein konkretes Vorhaben unter diese Ausnahmen fällt, ist jedoch im Einzelfall zu prüfen. Die Beurteilung, ob für ein Vorhaben eine Baubewilligung erforderlich ist, obliegt nicht den ausführenden Unternehmen, Lieferanten oder anderen Dritten, sondern der zuständigen Behörde.
Der Gemeinderat weist darauf hin, dass das Bauen ohne erforderliche Baubewilligung zu nachträglichen Bewilligungsverfahren, Mehrkosten und auch zu Strafverfahren führen kann. Die Bevölkerung wird gebeten, sich bei geplanten Bauvorhaben frühzeitig mit der Bauverwaltung in Verbindung zu setzen. So kann rasch geklärt werden, ob ein Baugesuch notwendig ist und wie das weitere Vorgehen aussieht.