Auswirkung der «sozialen Klimapolitik»
19.07.2024 Kelleramt, JonenInterpellation von Silvan Hilfiker, FDP, Jonen
Was für Auswirkungen hat die Annahme der Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik» auf den Kanton und die Gemeinden? Genau diese Frage stellt sich Silvan Hilfiker, FDP, Jonen.
...Interpellation von Silvan Hilfiker, FDP, Jonen
Was für Auswirkungen hat die Annahme der Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik» auf den Kanton und die Gemeinden? Genau diese Frage stellt sich Silvan Hilfiker, FDP, Jonen.
Silvan Hilfiker bittet den Regierungsrat, darzulegen, inwieweit der Kanton und seine Gemeinden bei einer Annahme der eidgenössischen Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft» betroffen wären. Basierend auf den zur Verfügung stehenden Steuerdaten des Kantons und der Gemeinden sollen insbesondere die finanziellen Folgen abgeklärt und abgeschätzt werden.
Hilfiker bittet den Regierungsrat, folgende Fragen zu beantworten: Wie viele im Kanton ansässige Steuersubjekte sind von der Initiative betroffen und in welcher Gemeinde sind sie ansässig?
Welche Steuerbeträge leisten diese heute jährlich an Kanton und Gemeinde? Wie hoch ist deren Anteil an den gesamten Steuererträgen? Wie viele im Kanton ansässige Steuersubjekte werden nach Aufwand besteuert? Und angenommen alle Steuersubjekte mit einem Vermögen grösser als 50 Millionen Franken verlassen den Kanton: Wie viel an Einkommens- und Vermögenssteuer fallen weg? Um wie viel müsste der Steuerfuss des Kantons und der betroffenen Gemeinden erhöht werden?
«Erheblichen Eingriff»
Diese eidgenössische Volksinitiative verlangt, dass der Bund auf Nachlässe und Schenkungen über einem Freibetrag von 50 Millionen Franken eine Steuer von 50 Prozent erhebt. Der Bund und die Kantone sollen den Rohertrag der Steuern zur sozialen gerechten Bekämpfung der Klimakrise sowie für den notwendigen Umbau der Gesamtwirtschaft verwenden.
Die Initiative stellt einen erheblichen Eingriff in die föderalistische Ordnung der Schweiz und die kantonale Finanzautonomie dar. Erbschaft- und Schenkungssteuer sind bisher kantonale Steuern. Die Initiative hält zwar explizit fest, dass die kantonale Kompetenz erhalten bleiben soll. Eine Erbschaftssteuer auf Bundesebene würde allerdings die Frage aufwerfen, wie gross der verbleibende Spielraum für die Kantone wäre.
Alternativen werden bereits heute geprüft
Es brauche daher eine Auslegeordnung, welche finanziellen Folgen für den Kanton und die Gemeinden eine Annahme der Initiative hätte. Dies ist umso notwendiger, da die Initiative bereits heute Wirkung zeigt. Aufgrund des unmittelbaren Inkrafttretens der Initiative bei einer Annahme prüfen bereits heute betroffene Personen alternative Steuerdomizile. --red