Zu «Es geht auch ohne», Kommentar vom Dienstag, 4. August.
Chregi Hansen stellt im Kommentar fest, dass der diesjährige 1. August bewiesen hat, dass es auch ohne Feuerwerk geht. Es ist auch ein Beweis dafür, dass es ohne Verfassungsartikel geht. Lassen wir ...
Zu «Es geht auch ohne», Kommentar vom Dienstag, 4. August.
Chregi Hansen stellt im Kommentar fest, dass der diesjährige 1. August bewiesen hat, dass es auch ohne Feuerwerk geht. Es ist auch ein Beweis dafür, dass es ohne Verfassungsartikel geht. Lassen wir die Kompetenzen doch dort, wo sie gemäss unserem Verfassungsmodell hingehören, auf der Stufe Gemeinde und Kanton. Unser Grundgesetz sollte sich auf Grundlegendes konzentrieren und nicht mit Themen wie Feuerwerk oder Kuhhörnern zugemüllt werden. Jede Verfassungsänderung führt zuerst zu Gesetzen, dann zu Verordnungen, zu Kontrolle der Ausführung, zu teurer Bürokratie, aber nicht zu mehr Nutzen.
Alle, die etwas verändern wollen, können das auf der politischen Schiene über Parteivertreter in Parlamenten oder Gemeinderäten oder in Gemeindeversammlungen einbringen, auf der jeweils adäquaten Stufe. Lasst uns den Verfassungshammer dort anwenden, wo er Sinn macht.
Erwin Peter, Oberlunkhofen