Zurückschneiden bis heute Abend

  31.10.2023 Mutschellen, Rudolfstetten

Alle Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Wegen und Trottoirs sind zu jeder Zeit verpflichtet, ihre Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedigungen periodisch und vorschriftsgemäss auf- und zurückzuschneiden. Das muss bis am 31. Oktober geschehen. Sind ...


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