Sabrina Salm, Redaktorin.
Gemeindeversammlungen mit einer hohen Anzahl stimmberechtigter Personen sind erfreulich, da sie ein lebhaftes Interesse und eine breite Beteiligung an kommunalen Angelegenheiten zum Ausdruck bringen.
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Sabrina Salm, Redaktorin.
Gemeindeversammlungen mit einer hohen Anzahl stimmberechtigter Personen sind erfreulich, da sie ein lebhaftes Interesse und eine breite Beteiligung an kommunalen Angelegenheiten zum Ausdruck bringen.
Es ist jedoch bedauerlich, wenn zahlreiche Teilnehmende die Versammlung unmittelbar nach der Behandlung ihres jeweiligen Traktandums verlassen, obwohl die Veranstaltung formell noch nicht abgeschlossen ist. Dies ist an Gemeindeversammlungen immer wieder zu beobachten. So auch an derjenigen in Rudolfstetten. Kurz nach der Abstimmung zum Projektierungskredit Hallenbad verliessen viele die Turnhalle, obwohl es noch weitere Traktanden zu behandeln gab.
Ja, das Verlassen der Gemeindeversammlung nach «seinem» Thema ist zulässig und manchmal hat es auch wichtige Gründe – aber es ist dennoch störend. Ein solches Verhalten ist dem Geist der demokratischen Mitwirkung und dem Respekt gegenüber den verbleibenden Traktanden und Teilnehmern nicht förderlich.