Wohnungen statt Kuhglocken
20.02.2026 Berikon, MutschellenIm Gebiet Gubel sind fünf Mehrfamilienhäuser geplant
Insgesamt neun Mehrfamilienhäuser sind im Gestaltungsplan Gubel vorgesehen. Nun liegt das Baugesuch für die erste Etappe auf. Erstellt werden sollen fünf Gebäude mit 31 Wohnungen. Ein ...
Im Gebiet Gubel sind fünf Mehrfamilienhäuser geplant
Insgesamt neun Mehrfamilienhäuser sind im Gestaltungsplan Gubel vorgesehen. Nun liegt das Baugesuch für die erste Etappe auf. Erstellt werden sollen fünf Gebäude mit 31 Wohnungen. Ein Problem bildet noch die Erschliessung.
Erika Obrist
Der Beriker Kuhglockenstreit machte vor wenigen Jahren landesweit Schlagzeilen. Die Rinder, die auf der Wiese im Gebiet Gubel weideten, trugen Glocken. Auch nachts. Das gefiel nicht allen Anwohnern. Sie fühlten sich in ihrem Ruhebedürfnis gestört und intervenierten. Das Recht hatten sie auf ihrer Seite. Da halfen weder eine Petition noch ein kleiner folkloristischer Umzug: Die Glocken mussten schweigen in der Nacht.
Den Streit hätte man sich sparen können, denn schon damals war klar, dass die Wiese im «Gubel» überbaut werden wird. Der Gestaltungsplan ist rechtsgültig. Die drei Grundeigentümer im Gestaltungsplanperimeter können insgesamt neun Mehrfamilienhäuser erstellen. Die Umsetzung ist etappierbar.
Erste Etappe auf dem Weg
Nun sollen in der ersten Etappe fünf Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 31 Wohnungen realisiert werden. Das Baugesuch liegt bis 10. März öffentlich auf. Erlaubt sind laut gültigem Gestaltungsplan drei Vollgeschosse plus Attikageschoss. Die fünf geplanten Häuser verlaufen an der Hangkante im Dreieck Oberwiler-, Gubel- und Oberdorfstrasse. Beheizt werden sollen sie mittels Wärmepumpe mit Erdsonden. Die Flachdächer werden extensiv begrünt. In der Tiefgarage, die von der Gubelstrasse her erreichbar ist, sind 50 Parkplätze vorgesehen. Dazu gehören auch Besucherparkplätze. Ebenfalls in der Tiefgarage muss die Infrastruktur für Elektrofahrzeuge eingebaut sein, zudem ein Platz für Abfallcontainer.
Im Gestaltungsplan ist weiter festgehalten, wie der Aussenraum zu gestalten ist. Es entsteht unter anderem als Fusswegverbindung zwischen den fünf Baukörpern ein kleiner Boulevard samt Spielplätzen. Bepflanzung und Bodenbeläge sind ebenfalls vorgegeben. Kurz: Der Spielraum der Bauherrschaft bei der Aussenraumgestaltung ist begrenzt.
Wer zahlt wie viel?
Die Bauherrschaft rechnet mit insgesamt 12,5 Millionen Franken für die fünf Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage und Umgebung. Bezüglich Abwasser ist das Gebiet Gubel via Oberdorfund Gubelstrasse versorgt. Die elektrische Versorgung muss von der Trafostation Gubel mittels neuer Verteilkabine realisiert werden. Die Wasserversorgung zu den Baukörpern hin wird neu erstellt inklusive zwei Hydranten im Bauperimeter. Die Gemeinde rechnet mit Gesamtkosten von 399 700 Franken.
Wer diese Kosten zu tragen hat, ist im Reglement über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen aus dem Jahr 2022 festgehalten. Die Gemeindeversammlung hat dieses Reglement einst gutgeheissen. Gemäss diesem Reglement muss die Gemeinde 30 Prozent der Kosten übernehmen für die Feinerschliessung mit Wasser, die restlichen 70 Prozent kann sie den Grundeigentümern auferlegen. Der Souverän hat den Bruttokredit von 399 700 Franken für die Erschliessung mit Trinkwasser und Energie an der «Gmeind» im November 2024 abgelehnt. Der Gemeinderat hat im Juni 2025 den Kredit nochmals unterbreitet – und wieder wurde das Geschäft abgelehnt.
Was nun? Die Gemeinde muss das Baugebiet Gubel erschliessen, doch der Souverän will nicht, dass das von ihm gutgeheissene Reglement umgesetzt wird. Da bleibt wohl nur ein Ausweg: das Reglement abändern. Womöglich schon an der nächsten «Gmeind» im Juni. Man darf gespannt sein, welchen Kostenteiler der Gemeinderat vorschlagen wird.

