Wichtige Freiwilligkeit
18.07.2025 Region OberfreiamtInterpellation von Alain Bütler, SVP, Kallern
Andere Kantone verankern die Sicherung von Biodiversitätsflächen grundeigentümerverbindlich. In einer Interpellation mit Sprecher Alain Bütler soll der Regierungsrat nun diesbezüglich Fragen ...
Interpellation von Alain Bütler, SVP, Kallern
Andere Kantone verankern die Sicherung von Biodiversitätsflächen grundeigentümerverbindlich. In einer Interpellation mit Sprecher Alain Bütler soll der Regierungsrat nun diesbezüglich Fragen beantworten.
Für Alain Bütler ist klar: «Ein zentraler Erfolgsfaktor der Biodiversitätsförderung ist die Freiwilligkeit. Nur wenn die Landwirtinnen und Landwirte hinter den Massnahmen stehen, wird eine langfristige und engagierte Umsetzung möglich.» Eine Verpflichtung durch grundeigentümerverbindliche Absicherung würde das Vertrauen in das System untergraben und die Bereitschaft zur Teilnahme deutlich mindern. Aus anderen Kantonen sei aber bekannt, dass genau dies passiere.
Pionierin in Förderung der Biodiversität
«Teilweise besteht die Praxis oder Absicht, gewisse Biodiversitätsflächen durch grundeigentümerverbindliche Sicherungen – beispielsweise mittels Grundbucheinträgen oder Festsetzung in der Bau- und Nutzungsordnung – dauerhaft festzulegen», weiss Bütler. Dies werfe aus Sicht des Grundeigentümerschutzes und der Freiwilligkeit der Biodiversitätsförderung erhebliche Fragen auf. Der Kanton Aargau zähle zu den Pionieren bei der Förderung der Biodiversität. Hier ist es geläufig, dass entsprechende Leistungen bislang über freiwillige Verträge geregelt würden.
In seiner Interpellation, die von anderen Grossräten, unter anderem von Ralf Bucher, Mitte, Mühlau, mitunterschrieben ist, betont Grossrat Alain Bütler zudem: «Zahlreiche Landwirtinnen und Landwirte leisten durch die Bereitstellung von Biodiversitätsförderflächen einen besonders wichtigen Beitrag zum Erhalt und zur Förderung ökologisch wertvoller Lebensräume.» Über 22 Prozent des Aargauer Landwirtschaftslandes diene bereits der Förderung der Biodiversität. Zudem erreichten um die zehn Prozent der extensiv bewirtschafteten Nutzflächen bereits heute den Qualitätsstufen-Standard.
Bütler will nun vom Regierungsrat wissen, ob dieser die Auffassung teile, dass Biodiversitätsförderflächen nach Qualitätsstufe 2 in der Landwirtschaftszone nicht durch grundeigentümerverbindliche Sicherungen wie Grundbucheinträge abgesichert werden sollen. Er fragt zudem, ob im Aargau derzeit Richtlinien, Programme oder kantonale Vorgaben bestehen, die eine grundeigentümerverbindliche Absicherung von Biodiversitätsförderflächen verlangen oder zukünftig verlangt werden könnten. «Wie stellt der Regierungsrat sicher, dass die Biodiversitätsförderung weiterhin auf dem erfolgreichen, freiwilligen Weg erfolgt und ein Eintrag ins Grundbuch nicht zur Voraussetzung wird?», ist Alain Bütlers dritte Frage. --ake