Unterkunft komplett untauglich
26.06.2026 Mutschellen, Parteien, PolitikInterpellation von GLP-Grossrat Lukas Huber
Der Beriker GLP-Grossrat Lukas Huber sieht Asylsuchende nicht pauschal als Sicherheitsrisiko. Eine unterirdische Notunterkunft bei der Kreisschule Mutschellen erachtet er aber als nicht zumutbar. Er stellt dem Regierungsrat ...
Interpellation von GLP-Grossrat Lukas Huber
Der Beriker GLP-Grossrat Lukas Huber sieht Asylsuchende nicht pauschal als Sicherheitsrisiko. Eine unterirdische Notunterkunft bei der Kreisschule Mutschellen erachtet er aber als nicht zumutbar. Er stellt dem Regierungsrat deshalb acht Fragen.
Lukas Huber betont in seiner Interpellation, dass der Kanton Aargau prüft, die unterirdische Zivilschutzanlage auf dem Areal der Kreisschule Mutschellen in Berikon als Notunterkunft für bis zu 180 Personen aus dem Asylbereich zu nutzen. Huber anerkennt, dass der Kanton auf steigende Asylzahlen vorbereitet sein muss. «Doch nicht jeder verfügbare Schutzraum ist ein geeigneter Standort. Das Areal einer Kreisschule ist aus verschiedenen Gründen für eine unterirdische Grossunterkunft komplett untauglich», erklärt Huber.
Die Kreisschule Mutschellen sei ein intensiv genutzter Lern- und Lebensraum von rund 600 Bezirks-, Sekundarund Realschülerinnen und -schülern. «Schulwege der nahe gelegenen Primarschule, Bushaltestellen, Sportanlagen und Zugänge zum öffentlichen Verkehr befinden sich auf der Anlage oder in deren unmittelbarem Umfeld», schreibt der GLP-Grossrat. «Eine angemessene räumliche und betriebliche Trennung zwischen Schulbetrieb und Asylunterkunft wäre nicht möglich.» Dabei geht es Lukas Huber nicht darum, Asylsuchende pauschal als Sicherheitsrisiko darzustellen. «Es geht um verantwortungsvolle Standortplanung. Eine Unterkunft dieser Grösse braucht geeignete Aufenthaltsflächen, Rückzugsmöglichkeiten, Betreuung und ein Umfeld, das nicht bereits durch einen intensiven Schulbetrieb und Freizeitaktivitäten von Kindern und Jugendlichen beansprucht ist.»
Unterirdische Notunterkünfte seien zudem wegen fehlendem Tageslicht, beschränkter Privatsphäre und geringer Aufenthaltsqualität nur bedingt geeignet. «Eine problematische Unterbringungsform ausgerechnet mit einem Schulareal zu verbinden, schafft absehbare Konflikte», ist er überzeugt.
Der Standort Kreisschule Mutschellen gehöre deshalb nicht besser erklärt, sondern aus der Eventualplanung gestrichen. Eine verantwortungsvolle Asylpolitik brauche geeignete Unterkünfte. Eine unterirdische Grossunterkunft mitten auf einem Schulareal gehöre nicht dazu.
Frage zur Bereitschaft, diese Planung zu streichen
Lukas Huber bittet deshalb den Regierungsrat, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie kann der Regierungsrat ernsthaft zum Schluss kommen, dass eine unterirdische Asylunterkunft mit bis zu 180 Plätzen auf dem intensiv genutzten Areal einer Kreisschule ein geeigneter Standort sein könnte? – 2. Welche sachlichen Kriterien sprechen für diesen Standort? Abgesehen davon, dass die unterirdische Anlage vorhanden und technisch grundsätzlich nutzbar ist? – 3. Ist der Regierungsrat bereit, anzuerkennen, dass Schulen zu den besonders sensiblen öffentlichen Einrichtungen gehören und ihre Areale deshalb grundsätzlich nicht als Standorte für kantonale Grossunterkünfte vorgesehen werden sollten? Falls nein, weshalb nicht?
4. Wie soll eine glaubwürdige räumliche und betriebliche Trennung gewährleistet werden, wenn sich Zugang, Schulwege, Bushaltestellen, Sportanlagen und weitere stark genutzte Bereiche im unmittelbaren Umfeld der Unterkunft befinden? – 5. Wo sollen sich bis zu 180 Bewohner tagsüber aufhalten, wenn die unterirdische Anlage keine angemessene Aufenthaltsqualität bietet und die umliegenden Flächen bereits Teil eines stark frequentierten Schulareals sind? – 6. Weshalb hält der Regierungsrat an einem Standort fest, der von sämtlichen vier Verbandsgemeinden der Kreisschule abgelehnt und von diesen als ungeeignet beurteilt wird? – 7. Welche Standorte ausserhalb von Schularealen wurden geprüft, und wie werden diese gegenüber der Kreisschule Mutschellen priorisiert? – 8. Ist der Regierungsrat bereit, die Zivilschutzunterkunft auf dem Areal der Kreisschule Mutschellen aus der Eventualplanung zu streichen und verbindlich festzuhalten, dass auf diesem Schulareal keine kantonale Asylunterkunft eingerichtet wird? --red
