Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr und die Verordnung über die Strassensignalisation wird eine neue Verkehrsbeschränkung verfügt. Bei der Personenunterführung Mürlefeld gilt ein allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen. Einsprachen gegen ...
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr und die Verordnung über die Strassensignalisation wird eine neue Verkehrsbeschränkung verfügt. Bei der Personenunterführung Mürlefeld gilt ein allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen. Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind bis am 6. Oktober beim Gemeinderat Muri einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.