Unmut über die erhöhte Rechnung
04.03.2025 Finanzen, Region Bremgarten, Region Oberfreiamt, Region Unterfreiamt, Region WohlenThomas Laube, Steueramtsvorsteher der Gemeinde Wohlen, über allgemeine Steuerfragen
Die provisorische Steuerrechnung 2025 kann durchaus erhöht ausfallen und Unmut auslösen. Thomas Laube nennt die Gründe, warum das so ist.
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Thomas Laube, Steueramtsvorsteher der Gemeinde Wohlen, über allgemeine Steuerfragen
Die provisorische Steuerrechnung 2025 kann durchaus erhöht ausfallen und Unmut auslösen. Thomas Laube nennt die Gründe, warum das so ist.
Viele Steuerpflichtige beschweren sich über die teilweise massiv erhöhten provisorischen Steuerrechnungen 2025. In diesen Rechnungen wurden vom Kantonalen Steueramt individuell die Auswirkungen der Steuergesetzrevision 2025 berücksichtigt. Es handelt sich dabei unter anderem um die Anpassung des Einkommensteuertarifs (Ausgleich der kalten Progression), die Reduktion des Vermögenstarifs, die Anpassung der Versicherungs- und Kinderabzüge, erhöhte Steuerfreibeträge beim Vermögen, die eigentlich zu tieferen provisorischen Rechnungen führen sollten.
Andererseits wurden die Rententeuerung von 2,9 Prozent und die Anpassungen aufgrund der Revision des Schätzungswesens (Erhöhung Eigenmiet- und Steuerwerte) berücksichtigt.
Im Herbst 2025 werden alle Liegenschaften im Privateigentum mit Gültigkeit auf 1. Januar 2025 neu bewertet. Alle Steuerpflichtigen mit Liegenschaften werden zu diesem Zeitpunkt neue Schätzungsverfügungen erhalten. Dabei erfahren die bisherigen Steuerwerte (Wertbasis 1998) eine erhebliche Erhöhung. Im Aargau haben die Liegenschaftswerte nämlich in den letzten 27 Jahren im Durchschnitt um rund 60 Prozent zugenommen. Aus der Erfahrung der letzten Tage gehen wir davon aus, dass unter anderem viele Rentnerinnen und Rentner mit Liegenschaften von den erhöhten provisorischen Rechnungen betroffen sind.
Endgültige Klarheit für dieses Problem wird erst mit der definitiven Steuerveranlagung 2025 (im Verlauf des Jahres 2026) geschaffen. Wir empfehlen, die erhöhte provisorische Rechnung 2025 möglichst rasch zu bezahlen. Warum das? So können die Steuerpflichtigen vom gegenwärtigen attraktiven Vergütungszins von 0,75 Prozent profitieren.
Die möglichst frühe Steuerzahlung rentiert wieder
Auch 2025 wurde der Vergütungszins von 0,75 Prozent beibehalten. Wofür erhalte ich Vergütungszins? Für jede Zahlung, die vor dem 31. Oktober für die aktuellen Steuern geleistet wird, entstehen Vergütungszinsen. Auch mit Vorauszahlungen in Raten kann man von diesem Zins profitieren. Die Zinsberechnung erfolgt ab dem Datum des Zahlungseingangs bis zum 31. Oktober.
Die Vergütungszinsen werden per 31. Oktober des Steuerjahres dem Steuerkonto gutgeschrieben. Später anfallende Vergütungszinsen werden mit der definitiven Rechnung abgerechnet. Auf geschuldeten und geforderten Steuern, die bis zur Fälligkeit nicht bezahlt sind, wird ein Verzugszins von 5,0 Prozent (Kalenderjahr 2025) erhoben.
Steuerzahlung frühzeitig planen und Budgethilfen
Es ist hilfreich, die Bezahlung der Steuern für 2025 bereits nach Erhalt der provisorischen Rechnung zu planen. Sofern in dieser Hinsicht Probleme auftauchen, findet man im Internet unter www.schulden.ch und www.budgetberatung.ch sowie www.ag.ch/steuern Tabellen und Anleitungen zur Erstellung eines Budgets.
Steuerkonto – Überblick über Steuerzahlungen behalten
Mit dem neuen Steuerkonto können geleistete Zahlungen, offene Rechnungen und Guthaben eingesehen und nach Steuerart gefiltert werden. Dank dem integrierten QR-Rechnungscode können Rechnungen schnell und einfach mit allen gängigen Banking-Apps gescannt und bezahlt werden. Eine moderne Dienstleistung und eine gute Sache. Mehr Informationen unter: www.ag.ch/steuerkonto.
Zuständigkeiten Steueramt und Abteilung Finanzen
Für Versand und Einreichung der Steuererklärungen, Verlängerung der Abgabefristen, Erstellung und Anpassungen der provisorischen Steuerrechnungen, Versand der definitiven Steuerveranlagungen und Erteilen von Auskünften über die definitiven Steuerveranlagungen ist das örtliche Steueramt verantwortlich.
Für sämtliche Inkassohandlungen (Bezahlen der Steuern), wie Bestellung von Einzahlungsscheinen, Vereinbarungen über Ratenzahlungen, Mahnungen, Betreibungen, ist die Abteilung Finanzen der örtlichen Gemeinde zuständig.
Steuerplanung macht Sinn
Geplante grössere Finanzanlagen, Bezug von Vorsorgegeldern, vorzeitige Pensionierung, Liegenschaftskäufe oder -verkäufe, grosse Liegenschaftsunterhaltsprojekte, Aufnahme oder Aufgabe der unselbstständigen oder selbstständigen Erwerbstätigkeit sind einige plakative Beispiele, in welchen fachkundige, professionelle Steuerberatung Sinn macht. Die daraus entstehenden Kosten sind in aller Regel sehr gut investiert, weil sich oftmals auch respektable Steuerersparnisse ergeben. – Professionelle Steuerberatung lohnt sich.
Zur Person. Thomas Laube ist langjähriger Steueramtsvorsteher der Gemeinde Wohlen und ab 1. Januar 2025 auch der Gemeinde Bünzen. Mit rund 12 000 Steuerpflichtigen führt er die viertgrösste Steuerverwaltung (inkl. Inventuramt) im Kanton Aargau mit einem Stellenplafond von 9,8 Pensen, welche sich auf 14 Mitarbeitende verteilen. Als Mitglied der Steuerkommission Wohlen hat er zusammen mit dem Kantonalen Steuerkommissär die Kompetenz, rechtsgültige Steuerveranlagungen zu erlassen.