Unklar, ob Anklage erhoben wurde
06.03.2026 Mutschellen, Parteien, PolitikInterpellation betreffend Andreas Glarner
Im Vorstoss der SP-Grossrätin Lelia Hunziker und Mia Jenni wird der Regierungsrat um Antworten betreffend dem Verfahren Andreas Glarner bei der Staatsanwaltschaft Aargau aufgefordert.
Nationalrat Andreas ...
Interpellation betreffend Andreas Glarner
Im Vorstoss der SP-Grossrätin Lelia Hunziker und Mia Jenni wird der Regierungsrat um Antworten betreffend dem Verfahren Andreas Glarner bei der Staatsanwaltschaft Aargau aufgefordert.
Nationalrat Andreas Glarner hatte im Jahr 2023, während des Wahlkampfs, auf X und Instagram ein KI-generiertes Video (Deepfake) veröffentlicht, in dem sich Nationalrätin Sibel Arslan über «kriminelle Türken» äussert und zur Wahl der SVP aufruft. Rund eineinhalb Jahre später stellt die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten bei der Immunitätskommission des Nationalrates (IK-N) ein Gesuch um Aufhebung der Immunität von Nationalrat Andreas Glarner wegen des Verdachts des Identitätsmissbrauchs und eventuell der Ehrverletzung.
Den Straftatbestand des Immunitätsmissbrauchs gibt es in der Schweiz seit dem 1. September 2023 – rund einen Monat, bevor Glarner seine Tweets absetzte. Seither macht sich strafbar, «wer die Identität einer anderen Person ohne deren Einwilligung verwendet, um dieser zu schaden oder um sich oder einem Dritten einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen» und «wird auf Antrag mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft», so der Vorstosstext. Die beiden zuständigen Kommissionen des Nationalrates und des Ständerates sind «der Auffassung, dass es sich beim besagten Video nicht um einen harmlosen Scherz handelt». Die Kommission des Nationalrates hält fest, dass solche «Handlungen dem Parlamentsbetrieb erheblich schaden; sie zu tolerieren würde bei den nächsten Wahlen solchem Verhalten die Tür öffnen». Die ständerätliche Kommission bestätigt Ende Juni 2025 den Entscheid der nationalrätlichen Kommission und hebt die Immunität von Nationalrat Andreas Glarner auf und bringt damit ihre Missbilligung für solche Aktionen zum Ausdruck.
Sie wollen Einschätzungen des Regierungsrats wissen
Seit Ende Juni 2025 hätte die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten somit ein Strafverfahren gegen Andreas Glarner eröffnen können. «Rund zweieinhalb Jahre später ist unklar, inwiefern die Staatsanwaltschaft tätig wurde», halten Lelia Hunziker und Mia Jenni (beide SP) fest. Deshalb hätten sie vom Regierungsrat gerne beantwortet, ob Anklage erhoben und aus welchen Gründen mit der Anklage abgewartet wurde.
«Teilt der Regierungsrat die Einschätzung der nationalrätlichen Kommission, dass die Duldung eines solchen Verhaltens Tür und Tor für weitere Missstände öffnet und die Funktionsfähigkeit des Parlaments gefährdet, und falls nicht, warum nicht?», ist eine weitere Frage. Weiter möchten sie wissen, ob der Regierungsrat die Einschätzung, dass es wichtig ist, dieses Verfahren zu führen, teilt. --red
