Rottenschwil informiert über Neusignalisation
Der motorisierte Verkehr im Gebiet Werd hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Durchschnittlich fahren heute rund 2500 Fahrzeuge pro Tag durch den Weiler und über die angrenzenden Ausserortsstrecken, auf denen eine  ...
Rottenschwil informiert über Neusignalisation
Der motorisierte Verkehr im Gebiet Werd hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Durchschnittlich fahren heute rund 2500 Fahrzeuge pro Tag durch den Weiler und über die angrenzenden Ausserortsstrecken, auf denen eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gilt. Aufgrund der hohen Geschwindigkeiten des motorisierten Individualverkehrs besteht eine erhöhte Unfallgefahr und ein erhebliches Konfliktpotenzial mit dem Fuss- und Radverkehr, der ebenfalls deutlich angewachsen ist. Die drei betroffenen Anrainergemeinden Rottenschwil, Jonen und Oberlunkhofen begegnen den Sicherheitsdefiziten mit gemeinsamen Massnahmen zur Verkehrsberuhigung.
Ausserorts Tempo 60
Diese sehen vor, dass die Höchstgeschwindigkeit auf den Ausserortsstrecken auf 60 km/h reduziert wird. Betroffen davon sind die Gemeindestrassen Steinmatte (Rottenschwil), die Werdstrasse (Rottenschwil und Oberlunkhofen) sowie die Unterdorf- und die Mattenhofstrasse (Jonen). Im Weiler Werd und im Abschnitt über die Werdbrücke soll künftig Tempo 30 gelten. Durch die niedrigeren Geschwindigkeiten werden die bestehenden Streckenverhältnisse (schmale Strassenbreiten, teilweise unübersichtliche Knoten) besser berücksichtigt und die Sicherheit für sämtliche Strassenbenützer erhöht. Die ihr Gemeindegebiet betreffenden Verkehrsbeschränkungen werden von den drei Gemeinden jeweils separat für ihr Gemeindegebiet verfügt.
Das Verkehrsgutachten samt der dazugehörigen Signalisationspläne kann während den ordentlichen Öffnungszeiten bei der Gemeindekanzlei oder auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden. Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau schriftlich beim Gemeinderat einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Auf Einsprachen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden. Die Verkehrsbeschränkungen werden erst nach erfolgter Signalisation rechtskräftig. --gk