Die Ortsbürgerstiftung bezweckt gemäss Stiftungsurkunde die Förderung des kulturellen, sozialen und gesellschaftlichen Lebens in und im Interesse der Gemeinde Oberlunkhofen. Mit der Zweckerfüllung sind insbesondere auch verbunden: Förderung der Gemeindetraditionen, ...
Die Ortsbürgerstiftung bezweckt gemäss Stiftungsurkunde die Förderung des kulturellen, sozialen und gesellschaftlichen Lebens in und im Interesse der Gemeinde Oberlunkhofen. Mit der Zweckerfüllung sind insbesondere auch verbunden: Förderung der Gemeindetraditionen, Förderung der Attraktivität des Standortes Oberlunkhofen, Unterstützung und Förderung aller Alters- und Gesellschaftsschichten, Durchführung von oder Beteiligung an gemeinnützigen Aktionen, Förderung der Verbundenheit auch ehemaliger Ortsbürgerinnen und Ortsbürger mit der Gemeinde Oberlunkhofen, Förderung von Jugendprojekten.
Ortsansässige Vereine, Organisationen, Gruppen und Einzelpersonen, die von der Ortsbürgerstiftung eine Unterstützung beantragen möchten, werden ersucht, dem Stiftungsrat bis Ende Februar ein schriftlich abgefasstes Gesuch einzureichen. Die Gesuche werden durch den Ortsbürgerstiftungsrat geprüft und dieser entscheidet über eine allfällige Zuwendung. Ein Beitrag durch die Ortsbürgerstiftung kann frühestens 2027 erfolgen. Eingabeadresse für die Gesuche ist die Gemeindekanzlei, Postfach 76, Oberlunkhofen, mit dem Vermerk Ortsbürgerstiftung.