Spital Muri erneut im Fokus
06.06.2025 WohlenInterpellation von Grossrat Harry Lütolf (Wohlen) plus vier Grossräte
Dem Kanton Aargau droht eine Unterversorgung im Bereich Gynäkologie und Geburtshilfe. Mit einem Vorstoss weisen fünf Freiämter Grossratsmitglieder am Beispiel des Spitals Muri ...
Interpellation von Grossrat Harry Lütolf (Wohlen) plus vier Grossräte
Dem Kanton Aargau droht eine Unterversorgung im Bereich Gynäkologie und Geburtshilfe. Mit einem Vorstoss weisen fünf Freiämter Grossratsmitglieder am Beispiel des Spitals Muri auf den sich abzeichnenden Missstand hin.
Bei der Interpellation tritt der Wohler Grossrat Harry Lütolf, Die Mitte, als Sprecher auf. Vier weitere Grossratsmitglieder aus dem Freiamt unterzeichneten den Vorstoss ebenfalls. Dies sind Franziska Stenico-Goldschmid (Mitte) aus Beinwil, Rita Brem-Ingold (Mitte) aus Oberwil-Lieli, Stefan Dietrich (SP) aus Bremgarten und Annetta Schuppisser (GLP) aus Bremgarten. Dieses Quintett thematisiert die drohende Unterversorgung mit ausgebildeten Gynäkologinnen und Gynäkologen sowie Geburtshelferinnen und Geburtshelfern im Kanton Aargau.
Spital Muri: Leistungsauftrag bereits gekündigt
«Das Spital Muri ist ein Ausbildungsspital», heisst es in der Interpellation. Im Bereich Gynäkologie und Geburtshilfe bietet das Spital Muri derzeit noch beziehungsweise bis vor Kurzem gesamthaft acht Assistenzarztstellen zur Weiterbildung an. Das Spital Muri ist von der Weiterbildungsstättenkommission (WBSK) des Schweizerischen Instituts für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF) als Weiterbildungsstätte in Gynäkologie und Geburtshilfe, Kategorie B (drei Jahre) sowie in operativer Gynäkologie und Geburtshilfe «voll anerkannt». Zusätzlich bietet das Spital Muri diesbezüglich derzeit noch bzw. bis vor Kurzem zwei Unterassistenzstellen für jeweils mindestens einen Monat an.
Im Kanton Aargau finden sich derzeit nur vier zertifizierte Weiterbildungsstätten, nämlich am Kantonsspital Aarau (KSA) in der Kategorie A (vier Jahre), am Kantonsspital Baden (KSB) in der Kategorie A, am Gesundheitszentrum Fricktal (GZF) am Standort Rheinfelden in der Kategorie B und eben am Spital Muri (Kategorie B).
«Bekanntlich hat das Spital Muri nun unlängst beschlossen, seine Geburtenabteilung aus Kostengründen zu schliessen», schreiben die Interpellanten. «Der im letzten Jahr vom Spital beantragte und erhaltene Leistungsauftrag für die Geburtshilfe für vier Jahre wird oder wurde vom Spital Muri bereits wieder gekündigt.»
Mangelnde Ausbildungsplätze können zu Problem werden
In diesem Zusammenhang stellen die zwei Interpellanten und drei Interpellantinnen dem Regierungsrat insgesamt ünf Fragen:
1. Die Interpellanten wollen wissen, ob mit der Schliessung der Geburtenabteilung am Spital Muri und der entsprechenden Kündigung des Leistungsauftrags für die Geburtshilfe die Zertifizierung des Spitals Muri als Weiterbildungsstätte in Gynäkologie und Geburtshilfe dahinfällt. Und folglich können im Spital Muri demnach in diesem oder spätestens ab dem nächsten Jahr keine angehenden Gynäkologen und Geburtshelfer, einschliesslich der Ausbildung von Hebammen, mehr ausgebildet werden?
2. Weiter befürchten die Interpellanten, dass die drei verbleibenden Weiterbildungsstätten in Gynäkologie und Geburtshilfe im Kanton Aargau (KSA, KSB und GZF in Rheinfelden) diese acht Assistenzarztstellen zur Weiterbildung beziehungsweise zwei Unterassistenzstellen, die derzeit am Spital Muri noch angeboten werden, nicht «auffangen» können. Demnach werden im Kanton Aargau künftig weniger Gynäkologen und Geburtshelfer ausgebildet?
3. Pflichtet der Regierungsrat den Interpellanten bei, dass aufgrund der Schliessung der Geburtenabteilung am Spital Muri spätestens ab kommendem Jahr nicht mehr genügend Gynäkologen und Geburtshelfer ausgebildet werden können, um die Abgänge (Ruhestand, Wegzug) kompensieren zu können? Der Regierungsrat wird gebeten, genau aufzuzeigen, welche Institution ab welchem Zeitpunkt, mit wie vielen Ausbildungsplätzen einspringen kann.
Mangel an Ausbildungsplätzen zu wenig bedacht
4. Der Kanton Aargau steht, gestützt auf die Kantonsverfassung, in der Pflicht, im Kanton für eine genügende Anzahl Ausbildungsplätze für Gynäkologen und Geburtshelfer zu sorgen. Wenn der Regierungsrat die Meinung nicht teilt: Weshalb nicht?
5. Die Problematik der mangelnden Ausbildungsplätze für angehende Gynäkologinnen und Gynäkologen sowie Geburtshelferinnen und Geburtshelfern wurde seitens des Kantons zu wenig bedacht. Vor allem wenn ein Ausbildungsspital den notwendigen Leistungsauftrag ohne Vetomöglichkeit des Kantons von sich aus kündigen kann. Sollte der Regierungsrat nicht beipflichten, fordern die Interpellanten eine Begründung. --dm