Sparen mit Doppelantrag
24.04.2026 Mutschellen, Rudolfstetten, BaugewerbeJetzt doch ein Grabhügel
An der «Gmeind» von Rudolfstetten-Friedlisberg im Dezember 2023 wurde intensiv über verschiedene Aufwertungsmassnahmen beim Friedhof diskutiert. Mehrere Abstimmungen führten dazu, dass nur eine zweite Urnenwand genehmigt ...
Jetzt doch ein Grabhügel
An der «Gmeind» von Rudolfstetten-Friedlisberg im Dezember 2023 wurde intensiv über verschiedene Aufwertungsmassnahmen beim Friedhof diskutiert. Mehrere Abstimmungen führten dazu, dass nur eine zweite Urnenwand genehmigt wurde. Unter anderem strichen die Anwesenden den Grabhügel. Nun liegt aber ein Baugesuch für genau einen solchen öffentlich auf. --rwi
Baugesuch für zweite Urnenwand und einen Grabhügel liegt auf
Im Dezember 2023 zerpflückte eine Mehrheit der Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung einen Antrag zur umfassenden Erweiterung des Friedhofs. Nur eine zweite Urnenwand wurde bewilligt. Trotzdem stellt der Gemeinderat jetzt ein Baugesuch, das neben der zusätzlichen Urnenwand auch einen Grabhügel vorsieht.
Roger Wetli
Chaotisch verlief die Gemeindeversammlung Anfang Dezember 2023 beim Traktandum «Friedhofserweiterung». Der Gemeinderat beantragte damals 535 000 Franken für verschiedene Massnahmen. An der Versammlung wurde ein Antrag mit 37 Ja- zu 55 Nein-Stimmen abgelehnt, der auf die Schaffung eines Grabhügels verzichten wollte. Damit blieb dieser noch einige Momente im Projekt. Denn kurz darauf wurde ein Antrag mit 75 Ja- zu 42 Nein-Stimmen angenommen, der ausschliesslich die zweite Urnenwand realisieren wollte. Dies mit dem Argument, dass die Gemeinde aufgrund der angespannten finanziellen Situation konsequent nur dringend Notwendiges realisieren und auf Wünschbares verzichten soll. Die Erstellung des Grabhügels war damit wieder vom Tisch und wurde mit der Schlussabstimmung mit 116 Ja- zu 11 Nein-Stimmen endgültig begraben.
Wunsch angebracht
Dies aber nur scheinbar, wie das aktuelle Baugesuch der Gemeinde offenbart. Denn in diesem taucht neben der zweiten und als dringend notwendig erachteten Urnenwand wieder ein Grabhügel auf. Gemeinderat Patrik Luther ist als Ressortleiter Bestattungswesen für dieses Baugesuch verantwortlich. Er erklärt, wieso sich der Gesamtgemeinderat für das aktuelle Vorgehen entschieden hat: «In der Zwischenzeit gelangten einige Personen aus der Gemeinde an den Gemeinderat. Diese möchten insbesondere den Projektbestandteil des Urnengrabhügels nochmals geprüft haben.» Der Gemeinderat sehe, dass beim Baugesuch das Entfernen der weiteren Projektbestandteile mehr Aufwand verursacht, als den Grabhügel im Baugesuch zu belassen. «Der Gemeinderat hat deshalb in Aussicht gestellt, nach dem Vorliegen der konkreten Auftragsvergaben für die zusätzliche Urnenwand die Kosten für den Urnenhügel nochmals anzuschauen.» Luther betont, dass ein späteres separates Baugesuch für den Grabhügel Mehrkosten verursachen und auf der Zeitachse zu Verzögerungen führen würde. «Wie in den Baugesuchsunterlagen explizit erwähnt, kommt der Urnenhügel nur zur Ausführung, wenn der Souverän dafür die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stellt», unterstreicht der Ressortverantwortliche. «Dies ist aktuell nicht der Fall. Der Gemeinderat setzt sich nicht über den seinerzeitigen Versammlungsentscheid hinweg», betont er. Die Optionen für den Bau eines Grabhügels möchte sich der Gemeinderat jedoch offen halten.
Fronarbeit angeboten
Patrik Luther erwähnt noch einen weiteren Aspekt: «Aus den Versammlungsvoten ist nicht klar hervorgegangen, ob der Urnenhügel nur aus finanziellen Gründen abgelehnt wurde oder ob auch noch weitere Punkte dazu führten.» Die Voten liessen aber darauf schliessen, dass es die finanziellen Gegebenheiten waren, welche zum Verzicht auf die weiteren Grabarten führten. Wie viel ein Grabhügel genau kosten würde, weiss der Gemeinderat aktuell nicht. «Dies, weil es keine konkrete Auftragsvergabe gab. Es liegen lediglich Schätzungen vor», erklärt Luther. «Wir werden die Offerierung für den Grabhügel nun auch prüfen.» Sobald die Kosten für die Erweiterung der Urnenwand mit 124 Urnennischen vorliege, wisse man auch, ob der Kreditrahmen der genehmigten 182 000 Franken eingehalten beziehungsweise in welchem Umfang er allenfalls unterschritten wird. Der Ressortvorsteher versichert: «Der Gemeinderat setzt nur das um, was im bewilligten Finanzvolumen zur Verfügung steht. Ohne Zustimmung des Souveräns wird kein Grabhügel realisiert werden können.» Er weiss, dass die Initiantinnen des Grabhügels der Gemeinde anbieten, mittels Eigenleistungen, also Fronarbeit, etwas zur Kostensenkung beizutragen. «Auch Eigenleistungen der Gemeinde tragen zu einer günstigeren Realisierung bei, dies betrifft auch die Urnenwand», so Luther. Als Beispiel nennt er die Profilierung, welche der Werkhof vorgenommen hatte.
Optimierung des Ablaufs
Patrik Luther unterstreicht, dass es beim aktuellen Doppelbaugesuch einerseits um eine Optimierung beim Geschäftsablauf und andererseits darum geht, dass man mit dem jetzigen Vorgehen schneller ist. Er verspricht: «Sollte der Widerstand gegen den Projektinhalt eines Urnenhügels, abgesehen von den finanziellen Mitteln, gross sein, kann dieser Projektbestandteil jederzeit entfernt werden.»
Grabhügel als Alternative
Grab-, Urnen- oder Urnengrabhügel sind Erdaufschüttungen, die ähnlich wie Urnenwände funktionieren. Auf und an den Hügel werden Platten gelegt und darauf die Inschrift der verstorbenen Person angebracht. Deren Urne ist unter der Platte in die Vertiefung gelegt. Das Baugesuch von Rudolfstetten-Friedlisberg rechnet mit 103 solchen Platten und Vertiefungen. --rwi

