Sorge um überkantonale Kulturförderung
20.01.2026 Mutschellen, Kultur, Parteien, PolitikInterpellation von Grossrat Lukas Huber, GLP
Der Beriker GLP-Grossrat Lukas Huber sieht die Kündigung der Interkantonale Kulturlastenvereinbarung durch den Aargau kritisch. Er möchte, dass diese nicht zu einem Rückzug aus dem Kulturlastenausgleich ...
Interpellation von Grossrat Lukas Huber, GLP
Der Beriker GLP-Grossrat Lukas Huber sieht die Kündigung der Interkantonale Kulturlastenvereinbarung durch den Aargau kritisch. Er möchte, dass diese nicht zu einem Rückzug aus dem Kulturlastenausgleich führt, sondern als Chance für eine sinnvolle Veränderung wahrgenommen wird.
Lukas Huber schreibt, dass der Kanton Aargau die Kantone Zürich und Luzern jährlich mit Kulturgeldern in der Höhe von rund 5 Millionen Franken unterstützt. Damit leiste der Aargau einen Beitrag an das Angebot des Opernhauses, des Schauspielhauses und der Tonhalle in Zürich sowie des Kultur- und Kongresszentrums (KKL), des Theaters und des Sinfonieorchesters in Luzern. «Nun hat der Regierungsrat die Interkantonale Kulturlastenvereinbarung (ILV) per Ende 2027 gekündigt», so der Grossrat. «In seiner Antwort auf das Postulat der FDP-Fraktion vom 9. September 2025 begründete er diesen Schritt mit strukturellen Schwächen der ILV, namentlich dem fehlenden Mitspracherecht der zahlenden Kantone, starren Abgeltungsmechanismen sowie der unzureichenden Abbildung des veränderten Kulturverständnisses und des ausgebauten Aargauer Kulturangebots. Gleichzeitig habe der Regierungsrat angekündigt, bilaterale Vereinbarungen mit den Kantonen Zürich und Luzern anzustreben.
Laut Huber ist der Kanton Aargau nicht nur Beitragszahler, sondern selbst ein starker Kulturkanton mit einem vielfältigen Angebot, das von einem erheblichen Anteil ausserkantonaler Besuchender genutzt wird. «Kulturpolitik wirkt über Kantonsgrenzen hinaus und ist ein relevanter Standortfaktor», schreibt er. Vor diesem Hintergrund sei es ihm wichtig, dass die Kündigung der ILV nicht zu einem Rückzug aus dem Kulturlastenausgleich führe, sondern als Chance zur Weiterentwicklung eines solidarischen, transparenten und zeitgemässen Modells verstanden werde.
12 Fragen gestellt
Der GLP-Grossrat lädt deshalb den Regierungsrat ein, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie beurteilt der Regierungsrat die Bedeutung eines funktionierenden Kulturlastenausgleichs für den Kanton Aargau – sowohl als Nutzniesser ausserkantonaler Kulturangebote als auch als eigenständiger Kulturkanton mit überregionaler Ausstrahlung? – 2. Wie beurteilt der Regierungsrat den Einfluss ausserkantonaler kultureller Leuchttürme auf die Wohnsitzattraktivität im Kanton Aargau, insbesondere in den Bezirken Baden, Bremgarten und Muri? – 3. Weshalb hat der Regierungsrat die ILV gekündigt, ohne eine tragfähige Anschlusslösung ausgehandelt zu haben? – 4. Was wären die Folgen für den Kanton Aargau, wenn es dem Regierungsrat nicht gelingt, die beabsichtigten bilateralen Vereinbarungen abzuschliessen? – 5. Welche Massnahmen sieht der Regierungsrat vor, um sicherzustellen, dass die Kündigung der ILV nicht zu einem faktischen Rückzug in ein kulturelles Reduit führt? – 6. Der Regierungsrat begründet die Kündigung des bestehenden Kulturlastenausgleichs unter anderem mit der mangelnden Mitsprache. Wie gedenkt der Regierungsrat, das von ihm kritisierte Defizit des fehlenden Mitspracherechts künftig zu adressieren, und über welche fachlichen und institutionellen Voraussetzungen verfügt er, um ein solches Mitspracherecht wirksam auszuüben? – 7. Auf welchen Erhebungen und Datengrundlagen (insbesondere Besucherzahlen und Publikumsherkunft) basieren die bisherigen Beiträge des Kantons Aargau, und wie haben sich diese Kennzahlen bei den ILV-relevanten Institutionen in Zürich und Luzern in den letzten Jahren entwickelt? – 8. Wie beurteilt der Regierungsrat die Aussagekraft der bisherigen Erhebungsmethoden, und wie will er künftige bilaterale Vereinbarungen datenbasiert weiterentwickeln, ohne einen unverhältnismässigen administrativen Aufwand zu verursachen? – 9. Wie stellt der Regierungsrat sicher, dass die kulturpolitischen Leistungen und Investitionen des Kantons Aargau – von denen auch ausserkantonale Besuchende profitieren – in den Verhandlungen mit den Standortkantonen angemessen berücksichtigt werden? – 10. Weshalb misst der Regierungsrat der Breitenkultur im Kulturlastenausgleich eine stärkere Bedeutung bei, obwohl in der Bundesverfassung ausdrücklich auf Einrichtungen von überregionaler Bedeutung abgestellt wird, und wie verhindert er daraus resultierende Abgrenzungs- und Bürokratieprobleme? – 11. Wie sieht der zeitliche Fahrplan für die Verhandlungen mit den Kantonen Zürich und Luzern aus, und in welcher Form beabsichtigt der Regierungsrat, den Grossen Rat über den Stand und die inhaltliche Ausrichtung der neuen Vereinbarungen zu informieren? – 12. Ist der Regierungsrat bereit, dem Grossen Rat periodisch einen Kulturlastenbericht vorzulegen, der Auskunft über Beiträge, Datengrundlagen, Nutzniessung, Kostenentwicklung und kulturpolitischen Mehrwert des Kulturlastenausgleichs gibt? --red
