Sind Aargauer Studierende benachteiligt?
24.11.2023 Region Unterfreiamt, TägerigInterpellation von GLP-Grossrätin Annetta Schuppisser, Tägerig
Im Aargau brauchen Schüler und Schülerinnen im Normalfall 13 Jahre bis zur Matur. In anderen Kantonen sind es nur 12. Die junge Grossrätin aus Tägerig hat in diesem Zusammenhang ...
Interpellation von GLP-Grossrätin Annetta Schuppisser, Tägerig
Im Aargau brauchen Schüler und Schülerinnen im Normalfall 13 Jahre bis zur Matur. In anderen Kantonen sind es nur 12. Die junge Grossrätin aus Tägerig hat in diesem Zusammenhang drei Fragen an die Regierung.
Das Thema ist nicht neu. Schon 2018 forderte eine Motion die Verkürzung der Schuldauer bis zur gymnasialen Matur. Zwei Jahre später gab der Kanton bekannt, dass das Anliegen der Motion zwar grundsätzlich weiterverfolgungswürdig sei, aber dass man dies aus verschiedenen Gründen vorerst auf später verschiebt. Nun also fasst GLP-Grossrätin Annetta Schuppisser nach. Sie ärgert sich, dass Aargauer Schülerinnen und Schüler ein Jahr mehr die Schule besuchen müssen bis zur Maturität und dies zu kompetitiven Unterschieden im interkantonalen Vergleich führt. Ohne Kindergarten dauert es 13 Jahre, bis Aargauer Jugendliche die Matur in der Tasche haben.
Gerade Frauen betroffen
Im Nachbarkanton Zürich beispielsweise brauchen fast 70 Prozent der Schüler und Schülerinnen nur 12 Jahre. Auch in anderen Kantonen wird die Matur schneller erreicht als im Aargau. Für die Grossrätin aus Tägerig führt dieses Umstand zu einer Benachteiligung. Aargauer Schüler und Schülerinnen können erst ein Jahr später in ein Studium einsteigen, haben dadurch oft nicht mehr die Zeit für ein wertvolles Praktikum. Dies verzögert die Karriereentwicklung. «In jungen Jahren zählt jedes Jahr. Dies ist für Frauen noch wichtiger, denn die Kombination von Karriere und Familie soll gut geplant sein. Die biologische Uhr tickt während den Jahren des Berufsstarts», hält Schuppisser fest. Sie spricht darum von einer systematischen Benachteiligung der Aargauer Studierenden und insbesondere der Studentinnen. In diesem Zusammenhang stellt sie dem Regierungsrat drei Fragen.
1. Wurde das Interesse der Schülerinnen und Schülern bei dem Entscheid, den Entwicklungsschwerpunkt «Verkürzung Schuldauer bis zur gymnasialen Matur» vorerst abzuschliessen, berücksichtigt? Wenn ja, wie wurde dieses Interesse konkret evaluiert und mit in Bezug genommen? Wenn nein, weshalb wurde dieses Interesse nicht berücksichtigt?
2. Wie wurde die überwiesene Motion aus dem Jahr 2018 konkret erfüllt?
3. Wie kann aus Sicht des Regierungsrates der zeitliche Nachteil, der den Aargauer Schülerinnen und Schülern entsteht im Gegensatz zu ihrer Konkurrenz (beispielsweise aus Zürich), ausgeglichen werden? --chh