Marco Huwyler, Redaktor.
Vor dem Freiburger Kantonsgericht wurde in diesen Tagen ein Forstwart verurteilt. Weil ein Baum in seinem Wald umgestürzt war und eine Frau dabei schwer verletzt hatte. Ein Urteil, das Wellen schlägt. Inwiefern ...
Marco Huwyler, Redaktor.
Vor dem Freiburger Kantonsgericht wurde in diesen Tagen ein Forstwart verurteilt. Weil ein Baum in seinem Wald umgestürzt war und eine Frau dabei schwer verletzt hatte. Ein Urteil, das Wellen schlägt. Inwiefern darf man die Zuständigen für den Unterhalt bei einem solchen Ereignis in die Pflicht nehmen?
In Bremgarten ist kürzlich auch ein Baum umgestürzt. Nicht bloss im Wald, sondern am belebten Flussufer. Dort, wo sich täglich Menschen aufhalten. Wo regelmässig Feste mit Hunderten steigen. Zum Glück ist nichts passiert. Doch darf solches hier geschehen? – Idealerweise nicht, aber es kann. Jederzeit. Und wenn, sollte man zwar Ursachenforschung betreiben, aber nicht auf vermeintlich Schuldige zeigen. Egal, wie und wie oft man kontrolliert: Bäume werden ein Restrisiko bleiben. Und sowohl Bäume als auch Risiken gehören zum Leben.
Und so muss man festhalten: Wenn gemäss Menschenverstand schon am Bremgarter Ufer ein Baumsturz in Kauf genommen werden muss, ist das Wald-Urteil aus Freiburg erst recht bedenklich. Bleibt dringlich zu hoffen, dass es Schweizer Richtern nicht als Leiturteil herhält.