Rechtliche Grundlagen schaffen
02.12.2025 Mutschellen, Parteien, PolitikMotion von GLP-Grossrat Lukas Huber
GLP-Grossrat Lukas Huber möchte zusammen mit weiteren Grossräten eine rechtliche Grundlage für Datenauslagerungen, Schlüsselhoheit und Exit-Strategien erschaffen.
Mit einer Motion möchte Lukas ...
Motion von GLP-Grossrat Lukas Huber
GLP-Grossrat Lukas Huber möchte zusammen mit weiteren Grossräten eine rechtliche Grundlage für Datenauslagerungen, Schlüsselhoheit und Exit-Strategien erschaffen.
Mit einer Motion möchte Lukas Huber den Regierungsrat beauftragen, dem Grossen Rat eine Vorlage zu unterbreiten, welche: 1. eine spezifische rechtliche Grundlage für die Auslagerung von Datenbearbeitungen des Kantons schafft, – 2. die Schlüsselhoheit des Kantons für ausgelagerte Daten verbindlich festschreibt, – 3. verpflichtende Exit- und Migrationsstrategien für alle geschäftskritischen Informationssysteme vorsieht, unabhängig davon, ob sie intern oder extern betrieben werden, – 4. und dabei insbesondere die Risiken von Cloud-Diensten unter ausländischem Recht ausserhalb der Schweiz und der Europäischen Union und die diesbezüglichen Beurteilungen der Beauftragten für Öffentlichkeit und Datenschutz in der Antwort zur Interpellation «Gefährden M365 und Co. unsere Datensouveränität?» berücksichtigt.
Seine Motion begründet Huber damit, dass sich aus der Antwort auf die Interpellation «Gefährden M365 und Co. unsere Datensouveränität?» ergibt, dass für die Auslagerung von Daten an externe Rechenzentren im Kanton keine spezifische rechtliche Grundlage existiert. Der Regierungsrat stelle sich auf den Standpunkt, die allgemeinen Datenschutzvorgaben würden für die Auslagerung selbst sensibler Daten genügen. «Diese rechtliche Einschätzung ist angesichts des erheblichen drohenden Grundrechtseingriffs der betroffenen Bürgerinnen und Bürger nicht haltbar», findet Lukas Huber. «Entsprechend haben mehrere andere Kantone auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe entsprechende Regelungen geschaffen oder spezifische Bestimmungen in bestehenden Informatikerlassen verankert. «
Eine systematische Auslagerung von Datenbearbeitungen – insbesondere in Cloud-Infrastrukturen – müsse auf einer hinreichend konkreten rechtlichen Grundlage erfolgen. Nur so kann laut Huber der Kanton definieren, welche Daten ausgelagert werden dürfen, welche Schutzstufen gelten und welche Anforderungen an Transparenz, Auditierbarkeit und Kontrolle einzuhalten seien. «Ohne solche Normen besteht ein nicht hinnehmbares Risiko für Datenschutz, Rechtssicherheit und staatliche Handlungsfähigkeit», findet der Grossrat.
Schlüsselhoheit benötigt
Die Interpellationsantwort bestätige zudem, dass der Kanton in massgeblichen Fällen nicht über die Schlüsselhoheit für die Daten verfügt und dass ausländische Erlasse potenzielle Zugriffe durch ausländische Staaten auf in der Schweiz an internationale Firmen ausgelagerte Daten ermögliche. «Solche Risiken betreffen auch besonders schützenswerte Daten aus Sicherheit, Gesundheit, Justiz und Sozialwesen sowie zahlreichen weiteren Bereichen», so Huber. «Ohne Schlüsselhoheit kann der Kanton weder Zugriffe verhindern noch den Zugriff im Notfall selbstständig wiederherstellen. Ein Staat darf die Kontrolle über seine Schlüssel nicht aus der Hand geben. Die Schlüsselhoheit muss deshalb rechtlich verankert werden.»
Auch sicherheitspolitisch sei eine rechtliche Grundlage für die Datenauslagerung notwendig: Digitale Infrastrukturen würden heute zur kritischen Grundversorgung gehören und Datenhoheit sei ein sicherheitspolitisches Element der staatlichen Resilienz. «Wer im Krisenfall keinen Zugriff auf seine Daten hat – oder nicht weiss, wer sonst darauf zugreifen kann –, verliert faktisch seine Handlungsfähigkeit», hält Lukas Huber fest.
Ökonomisch würden klare rechtliche Regeln die Verhandlungsmacht des Kantons stärken. «Sie verhindern Lock-in-Effekte, schaffen Planungssicherheit und ermöglichen es, Alternativen wie Swiss-Cloud-Lösungen oder Open-Source-Systeme gleichwertig zu prüfen. Ohne Exit- und Migrationsstrategien ist der Kanton strukturell abhängig», so Huber. «Eine Pflicht zu solchen Strategien ist daher unverzichtbar.» --red
