Die BDO hat gemäss der Verordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden und der Gemeindeverbände des Kantons Aargau die externe Bilanzprüfung der Rechnung des letzten Jahres der Einwohner- und der Ortsbürgergemeinde durchgeführt.
Die Review umfasste die ...
Die BDO hat gemäss der Verordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden und der Gemeindeverbände des Kantons Aargau die externe Bilanzprüfung der Rechnung des letzten Jahres der Einwohner- und der Ortsbürgergemeinde durchgeführt.
Die Review umfasste die korrekte Zuweisung der Aktiven und Passiven gemäss geltendem Kontenplan, die korrekte Übertragung der Schlussbilanz des Vorjahres in die Eingangsbilanz des Rechnungsjahres, die formelle Prüfung der Saldonachweise der Bilanzkonti, die Prüfung der Werthaltigkeit der bilanzierten Aktiven, die Angemessenheit und Höhe der bilanzierten Passiven sowie die Prüfung der Rechtmässigkeit allfälliger Kapitalanlagen gemäss den Bestimmungen der Verordnung. Gemäss dem vorliegenden Prüfungsbericht sind beide Rechnungen ordnungsgemäss geführt und geben zu keinen Beanstandungen Anlass.