Neues von der Elektra
07.07.2026 Kelleramt, Unterlunkhofen, EnergieInformationen aus Unterlunkhofen
Die Einwohnergemeindeversammlung vom 14. November 2025 hat der Einführung von zwei neuen Tarifmodellen zur Mehrvergütung der Flexibilität zugestimmt. Der Entscheid ist mittlerweile in Rechtskraft erwachsen und die Elektra hat die ...
Informationen aus Unterlunkhofen
Die Einwohnergemeindeversammlung vom 14. November 2025 hat der Einführung von zwei neuen Tarifmodellen zur Mehrvergütung der Flexibilität zugestimmt. Der Entscheid ist mittlerweile in Rechtskraft erwachsen und die Elektra hat die notwendigen Grundlagen zur Einführung der beiden Tarife erstellt. Der Gemeinderat führt daher und gestützt auf den Entscheid der Gemeindeversammlung folgende Tarife zur Abgeltung der Flexibilität per 1. Juli ein: Top 60, 40 Prozent (Es können maximal 60 Prozent der Leistung zurückgespeist werden.), 8 Prozent Mehrvergütung; Top 50, 50 Prozent (Es können maximal 50 Prozent der Leistung zurückgespeist werden.), 15 Prozent Mehrvergütung. Die Mehrvergütung wird in Prozent des aktuellen Rückspeisetarifs berechnet. Die beiden Flex-Modelle können mit einer separaten Anmeldung bei der Elektra bestellt werden. Mit der Anmeldung verpflichtet sich die Kundschaft zur Einhaltung bestimmter Nutzungsbedingungen, die zusammen mit der Anmeldung bekannt gegeben werden.
Weiter lassen die geltenden rechtlichen Bestimmungen Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV) und virtuelle Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (vZEV) zu. ZEV und vZEV dienen dazu, den auf dem Dach mittels einer Photovoltaikanlage produzierten Strom möglichst im eigenen Haus (nicht zwingend eigenen Haushalt) oder, unter gewissen Voraussetzungen, auch in der Nachbarschaft zu nutzen oder zu speichern.
Die produzierende Partei schliesst dazu mit der konsumierenden Partei einen Vertrag ab und definiert einen Preis für den Solarstrom. Dieser liegt unter dem üblichen Stromtarif. Im beschriebenen Fall nimmt die Abrechnung die produzierende Partei vor. Da die Abrechnung sehr aufwendig und kompliziert ist, kann dieser Service auch der Verteilnetzbetreiber übernehmen. Diese Modelle werden in der Regel EVG+ und vEVG+ genannt. Die Elektra kann dank der kürzlich eingeführten Abrechnungssoftware e4 diesen Abrechnungsservice anbieten. Für die Erbringung solcher Dienstleistungen wurden entsprechende Tarife festgelegt. Die entsprechenden Formulare finden sich auf der Homepage der Gemeinde, www.unterlunkhofen.ch.
Tarife mit und ohne Herkunftsnachweis
Mit der Festlegung der Tarife wurde beschlossen, dass die pauschale Vergütung für die Energierückspeisung nur bei gleichzeitigem Verkauf der Herkunftsnachweises (HKN) abgerechnet wird. Ohne Verkauf des Herkunftsnachweises sollte der Referenzmarktpreis gelten. In der Praxis hat sich herausgestellt, dass diese Regelung aufgrund der verspäteten Publikation des Referenzmarktpreises aktuell nicht tauglich ist. Aus diesem Grund wird vorerst allen Produzentinnen und Produzenten ein einheitlicher Tarif von pauschal 9 Rappen pro Kilowattstunde vergütet. Wird der HKN an die Elektra verkauft, erfolgt eine Vergütung von 10.50 Rappen pro Kilowattstunde.
--gk
