Aktuelles aus der Gemeinde Rudolfstetten-Friedlisberg
Die Teilrevision der Gemeindeordnung wurde nach der Genehmigung durch die Einwohnergemeindeversammlung vom 8. November 2024 sowie der obligatorischen Referendumsabstimmung vom 9. Februar 2025 durch das Departement ...
Aktuelles aus der Gemeinde Rudolfstetten-Friedlisberg
Die Teilrevision der Gemeindeordnung wurde nach der Genehmigung durch die Einwohnergemeindeversammlung vom 8. November 2024 sowie der obligatorischen Referendumsabstimmung vom 9. Februar 2025 durch das Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau genehmigt und ist per 1. März 2025 in Kraft getreten. Die wichtigsten Änderungen der Teilrevision im Überblick: – Anpassung Bezeichnungen Gemeindeammann und Vizeammann zu Gemeinde- und Vizepräsident. – Übertragung Einbürgerungskompetenz an den Gemeinderat. – Änderung der Wahl der Abgeordneten des Gemeindeverbands Regionaler Wasserverband Mutschellen analog den übrigen Gemeindeverbänden. – Anpassungen bei den Behörden und Kommissionen (Wegfall Schulpflegen). – Allgemeine textliche Bereinigungen und Anpassung an geschlechtergerechte Sprache.
Papiersammlung und Grünabfuhr
Die nächste Papier- und Kartonsammlung, durchgeführt durch die Jubla Rudolfstetten, findet am Samstag, 8. März, statt. Ab Donnerstag, 13. März, erfolgt die Grünabfuhr jeweils wiederum im Wochenrhythmus. Die letzte wöchentliche Grüngutabfuhr findet am Donnerstag, 20. November, statt.
Nächster Baustellenrundgang
Nachdem im Jahr 2024 drei Baustellenrundgänge am 17. Juni, 16. September und 9. Dezember 2024 auf dem Areal des Gemeindehauses mit vielen Interessierten durchgeführt werden konnten, schreiten die Bauarbeiten nun auch über die Winterwochen zügig voran. Der nächste Baustellenrundgang für die interessierte Bevölkerung findet am Montag, 17. März, 16.30 Uhr, Treffpunkt vor dem Zehntenkeller des Gemeindehauses statt.
Erteilte Baubewilligungen
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen unter Auflagen und Bedingungen erteilt: – Walter Kohler: Ausbau Untergeschoss (nachträglich), Parz. Nr. 1053, Einfamilienhauszone E2, Winzerstrasse 12; – Aargauer Kantonalbank: Innenausbau Bankfiliale, Fassadenbeschriftung und Pylone, Parzelle Nr. 898, Mutschellenplatz 1. --gk