Am 28. September stimmen wir über die Verfassungsgrundlage für eine kantonale Objektsteuer auf Zweitliegenschaften ab – die Voraussetzung für den Systemwechsel, mit dem der Eigenmietwert abgeschafft würde. Wer profitiert? Vor allem Eigentümer und ...
Am 28. September stimmen wir über die Verfassungsgrundlage für eine kantonale Objektsteuer auf Zweitliegenschaften ab – die Voraussetzung für den Systemwechsel, mit dem der Eigenmietwert abgeschafft würde. Wer profitiert? Vor allem Eigentümer und Eigentümerinnen mit wenig oder keiner Hypothek – ihr steuerbares Einkommen sinkt. Junge, stark verschuldete Familien können hingegen verlieren: Unterhaltsabzüge entfallen, Schuldzinsen sind künftig nur noch stark begrenzt abziehbar. Mieter profitieren nicht direkt.
Für die öffentlichen Finanzen sind die Folgen gravierend: Beim aktuellen Hypothekar-Referenzzins von 1,5 Prozent fehlen gemäss ESTV jährlich rund 0,4 Milliarden Franken beim Bund und rund 1,38 Milliarden Franken bei Kantonen und Gemeinden – insgesamt rund 1,78 Milliarden Franken; bei tieferen Zinsen wären die Ausfälle noch höher. Bezahlt würde das durch Leistungsabbau oder spätere Steuererhöhungen.
Das Ja-Lager verweist auf einen neuen Ersterwerberabzug. Er ändert jedoch nichts daran, dass die Reform Milliardenlöcher reisst und einseitig jene bevorzugt, die bereits im Eigentum sitzen – insbesondere Haushalte mit weitgehend amortisierten Hypotheken.
Wir stimmen somit nicht über eine Entlastung für alle ab, sondern über eine unsoziale Umverteilung von unten nach oben. Darum braucht es ein Nein – und stattdessen gezielte Politik für bezahlbaren Wohnraum, Energiesanierungen und echte Entlastungen der Mehrheit.
Stefan Dietrich, Grossrat SP, Bremgarten