Meldepflicht für Vermieter
28.04.2026 Mutschellen, BerikonWer Personen mindestens drei Monate pro Jahr Unterkunft gewährt, muss deren Zu-, Um- und Wegzug der Abteilung Einwohnerdienste melden. Die Meldefrist beträgt 14 Tage. Auch Adressänderungen innerhalb eines Gebäudes sind meldepflichtig. Die Ein- und Auszugsmeldungen können ...
