Meldepflicht für Vermieter

  28.04.2026 Mutschellen, Berikon

Wer Personen mindestens drei Monate pro Jahr Unterkunft gewährt, muss deren Zu-, Um- und Wegzug der Abteilung Einwohnerdienste melden. Die Meldefrist beträgt 14 Tage. Auch Adressänderungen innerhalb eines Gebäudes sind meldepflichtig. Die Ein- und Auszugsmeldungen können ...


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