Mehr als eine Verdoppelung
09.09.2025 Berikon, MutschellenVorstoss von Lukas Huber, GLP, Berikon
Grossrat Lukas Huber reicht eine Interpellation zu den Auswirkungen der verlängerten Wiederholungskurse im Zivilschutz ein.
Seit dem 1. Januar 2024 ist das revidierte Gesetz über den Bevölkerungsschutz ...
Vorstoss von Lukas Huber, GLP, Berikon
Grossrat Lukas Huber reicht eine Interpellation zu den Auswirkungen der verlängerten Wiederholungskurse im Zivilschutz ein.
Seit dem 1. Januar 2024 ist das revidierte Gesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau (Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz Aargau, BZG-AG) in Kraft. Im Rahmen dieser Revision wurden insbesondere die Wiederholungskurse (WK) für Zivilschutzangehörige neu geregelt. Das revidierte Bundesrecht gibt den Kantonen für die Dauer von Wiederholungskursen einen Rahmen von 3 bis 21 Tagen pro Jahr vor. Der Kanton Aargau hat sich innerhalb dieses Spielraums für eine Regelung von «in der Regel 10 Tagen» entschieden – deutlich mehr als die bisher üblichen 3 Tage. «Der Regierungsrat argumentierte im Rahmen der Gesetzesrevision, dass diese Erhöhung keine grossen Auswirkungen auf die Wirtschaft habe, da gleichzeitig die Schutzdienstpflicht von 20 auf 14 Jahre reduziert wurde», schreibt Grossrat Lukas Huber in seinem Vorstoss. Dabei sei jedoch ausser Acht gelassen worden, dass die bisherige Belastung mit 3 Tagen pro Jahr über 20 Jahre insgesamt 60 Diensttage betrug, während mit der neuen Regelung bei «in der Regel 10 Tagen» über 14 Jahre neu 140 Diensttage anfallen. Dies entspricht einer faktischen Mehrbelastung von 80 Tagen – also mehr als einer Verdoppelung. Entsprechend fehlen Zivilschutzangehörige deutlich häufiger am Arbeitsplatz. Zudem hätten mehrere Anhörungsadressaten – darunter Gemeinden und Zivilschutzorganisationen – die zehn Tage als zu lange bezeichnet. «Die tatsächlichen Auswirkungen auf die Wirtschaft, den Arbeitsmarkt und die Kostenstruktur wurden im Rahmen der Revision kaum quantifiziert», findet Huber.
Vor diesem Hintergrund wird der Regierungsrat gebeten, zu verschiednen Fragen Stellung zu nehmen. Unter anderem möchte Lukas Huber wissen, wie die Regelung «in der Regel 10 Tage» gemäss § 25 Abs. 2 BZG-AG bei den ZSO im Kanton konkret umgesetzt wird und ob es Unterschiede je nach Funktion oder Region gebe. Wie die Erhöhung der Anzahl Tage der Wiederholungskurse von 3 auf 10 Tage in den verschiedenen Funktionen inhaltlich ausgefüllt werde, soll ebenfalls beantwortet werden. «Wie beurteilt der Regierungsrat die Auswirkungen der erhöhten WK-Dauer auf die Einsatzbereitschaft und Durchhaltefähigkeit des Zivilschutzes?» und «Wie hoch werden die jährlichen Mehrkosten infolge der verlängerten WKs eingeschätzt – sowohl für den Kanton (inkl. Gemeinden) als auch für die Aargauer Wirtschaft?» sind weitere Fragen, zu denen der Regierungsrat Stellung nehmen soll. --red