Land für Gemeinde sichern
04.11.2025 Mutschellen, RudolfstettenDie Stimmberechtigten entscheiden über einen Kaufrechtsvertrag
An der «Gmeind» von Rudolfstetten-Friedlisberg ist ein Kaufrechtsvertrag traktandiert, der im Hofacker der Gemeinde langfristig eine Baulandreserve sichern soll. Zudem beantragt der Gemeinderat, ...
Die Stimmberechtigten entscheiden über einen Kaufrechtsvertrag
An der «Gmeind» von Rudolfstetten-Friedlisberg ist ein Kaufrechtsvertrag traktandiert, der im Hofacker der Gemeinde langfristig eine Baulandreserve sichern soll. Zudem beantragt der Gemeinderat, die Friedlisbergstrasse nicht zu sanieren.
Roger Wetli
«Der Gemeinderat wird aus freien Stücken auf keinen Kauf verzichten», erklärt Gemeinderat Michael Gutknecht. Sagen am Freitagabend die Stimmberechtigten Ja zum Kaufvertrag, ist dieser bis längstens 30. Juni 2028 gültig. So lange wird der Gemeinderat mit dem Kauf nicht warten: «Wir beantragen an der Einwohnergemeindeversammlung die Ermächtigung zum Abschluss des Vertrages. Sollte der Souverän den gemeinderätlichen Antrag ablehnen und den Gemeinderat nicht zum Kauf ermächtigen, so würde der Kaufrechtsvertrag nicht zustande kommen und sich an den aktuellen Besitzverhältnissen der Landparzelle nichts verändern.» Die Befristung des Vertrages erfolge aus dem Grund, dass der Gemeinderat zur Unterzeichnung die Ermächtigung der Stimmberechtigten benötigt und die Gesamtrevision der BNO in Rechtskraft erwachsen muss. Gutknecht versichert: «Die Ausübung des Kaufrechts erfolgt nach rechtskräftiger Beschlussfassung durch die Einwohnergemeindeversammlung.»
Kaufen und auszonen
Kaufobjekt ist eine an ein Quartier anschliessende Teilfläche von 4500 m2 im Hofacker. Der Gemeinderat möchte diese Hubert Peter Brem für 200 Franken pro Quadratmeter abkaufen. Gleichzeitig soll eine genau gleich grosse Fläche direkt talaufwärts der ARA in die Landwirtschaftszone umgezont werden. Diese bleibt aber im Besitz der Gemeinde. «Es handelt sich um einen Kaufrechtsvertrag. Die Einwohnergemeinde möchte Hubert Brem die Landfläche abkaufen. Dieser erhält im Gegenzug dafür eine finanzielle Entschädigung, aber keine anderen Landflächen», betont Michael Gutknecht.
Der Landkauf ist Teil der Umsetzung der 2020 präsentierten «Entwicklungsstrategie 2020–2035». Dazu gehören auch die Arealüberbauung Gemeindehaus und die Entwicklung der Isleren. «Wie bereits in dieser Entwicklungsstrategie präsentiert, erachtet der Gemeinderat die Landfläche im Gebiet Hofacker als langfristige Baulandreserve», so der Gemeinderat. «Dies wurde auch im Rahmen des Verkaufs des Areals Isleren so erklärt, dass sich die Gemeinde für die nächste Generation hier eine Landreserve und somit Planungsmöglichkeiten anlegen kann.»
Genehmigen die Stimmberechtigten am Freitag unter Traktandum 3 diesen Kaufrechtsvertrag, ist er aber noch nicht in trockenen Tüchern. Entscheidend für diesen wird auch das anschliessende Traktandum 4; die Genehmigung der Gesamtrevision der Bau und Nutzungsordnung (BNO) und des Bauzonen- und Kulturplans. Michael Gutknecht erklärt, wieso: «Der Kaufrechtsvertrag wurde unter dem Vorbehalt abgeschlossen, dass die Einwohnergemeindeversammlung die Gesamtrevision der BNO genehmigt. Tritt dies nicht ein, kommt der Vertrag nicht zustande.»
Im Sinne des Souveräns
Um ein ganz anderes Thema wird es beim Traktandum 5 gehen. Hier beantragt der Gemeinderat die Zustimmung auf den Verzicht der Sanierung der Friedlisbergstrasse. Die Mitte hatte an der letzten Sommer-«Gmeind» einen entsprechenden Überweisungsantrag als Sparvorschlag gestellt. Die Sanierung der Friedlisbergstrasse wurde an der «Gmeind» im November 2019 beschlossen.
Die bisherige Nicht-Umsetzung erfolgte aus verschieden Gründen wie zum Beispiel der Bautätigkeit in Friedlisberg, dem GP Mutschellen oder massiv teureren Belagspreisen während der Pandemie. Der Gemeinderat ist nach wie vor davon überzeugt, dass eine Sanierung notwendig wäre, möchte aber der Haltung des Souveräns nachkommen. Wann später genau er diese Sanierung in die Hand nehmen möchte, kann der Gemeinderat nicht sagen. «Solange die Strasse noch befahrbar ist, wird der Gemeinderat bei Gutheissung dieses Antrags und somit der Abrechnung des angebrauchten Kredits von rund 22 000 Franken keinerlei Sanierungs- und Unterhaltsarbeiten auslösen», erklärt Vizeammann Sascha Käppeli. «Ob eine Sanierung in fünf bis zehn Jahren erforderlich ist, wird sich anhand der weiteren Nutzung der Strasse zeigen.» Allenfalls müssten bereits früher Massnahmen -ergriffen werden, zum Beispiel wegen Frostschäden, Wassereindringungen sowie Belagsdurchbrüchen.
Käppeli rechnet damit, dass eine spätere Sanierung teurer als heute wird. «Alleine durch die steigenden Entsorgungskosten des Belags mit PAK-Anteil (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) werden die Kosten sicherlich höher ausfallen. Dies wurde bisher immer transparent dargelegt.»
Die Traktanden
An der Einwohnergemeindeversammlung am 7. November ab 19.30 Uhr werden folgende Traktanden behandelt: 1. Protokoll vom 5. Juni. – 2. Revision Satzungen Gemeindeverband Regionale Alterszentren Bremgarten, Mutschellen, Kelleramt. – 3. Kaufrechtsvertrag zwischen Hubert Peter Brem und der Einwohnergemeinde über eine Teilfläche von rund 4500 m2 der Parzelle Nr. 77 für 200 Franken pro m2 (Umzonung Gebiet Hofacker im Zusammenhang mit Gesamtrevision Bau- und Nutzungsordnung, Traktandum 4). – 4. Gesamtrevision Bauund Nutzungsordnung (BNO) und Bauzonen- und Kulturlandplan (BZP/KLP). – 5. Budget 2026. – 6. Überweisungsantrag der Ortspartei Die Mitte anlässlich der Einwohnergemeindeversammlung vom 5. Juni 2025: Verzicht Sanierung Friedlisbergstrasse. – 7. Verschiedenes und Umfrage, Überweisungsantrag Musikschule Mutschellen, Verabschiedung und Ehrung Behörden- und Kommissionsmitglieder.


