Kredit für GEP 2 nötig
08.08.2025 Region Unterfreiamt, NiederwilInformationen der Gemeinde Niederwil
An der kommenden «Gmeind» müssen die Niederwiler über einen Kredit von 640 000 Franken abstimmen, um die Generellen Entwässerungspläne auf den neusten Stand zu bringen.
Die Gemeinden sind ...
Informationen der Gemeinde Niederwil
An der kommenden «Gmeind» müssen die Niederwiler über einen Kredit von 640 000 Franken abstimmen, um die Generellen Entwässerungspläne auf den neusten Stand zu bringen.
Die Gemeinden sind für die umweltgerechte Siedlungsentwässerung verantwortlich. Sie erstellen für ihr Gebiet die generellen Entwässerungspläne (GEP). Die GEP sind Grundlage für die Umsetzung der Abwasserentsorgung und -reinigung und deren verursachergerechte Finanzierung. Sie sind laufend nachzuführen und in der Regel alle 15 Jahre zu aktualisieren.
Um dieser gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen und um auch zukünftig sicherzustellen, dass das bestehende Entwässerungssystem auf wirtschaftliche Weise genutzt, bewirtschaftet und weiterentwickelt werden kann, beabsichtigt der Gemeinderat, den Generellen Entwässerungsplan (GEP) der 2. Generation erarbeiten zu lassen. Mit dem GEP 2. Generation werden die bestehenden Grundlagen überarbeitet, ergänzt oder neu erstellt.
Kanton beteiligt sich mit 88 000 Franken
Unter anderem werden folgende Arbeiten ausgeführt: Zustandserfassung und Nachführung aller öffentlichen und privaten Sammelleitungen. Digitale Erfassung der Daten gemäss geltenden Datenmodellen. Überprüfung und Planen von Massnahmen zur Abwasserbehandlung auf Stufe Vorprojekt. Gemäss Kostenschätzung fallen Kosten in der Höhe von 640 000 Franken an. Der Kanton leistet Beiträge in der Höhe von 20 Prozent der Planerstellungskosten, das entspricht der Summer von 88 000 Franken. Der Gemeindebeitrag beträgt netto 552 000 Franken Die Finanzierung erfolgt zulasten der Spezialfinanzierung «Abwasserbeseitigung».
Mit dem GEP 2. Generation erhält der Gemeinderat ein wichtiges und nachhaltiges Führungsinstrument. Die Bearbeitungszeit beträgt rund drei Jahre. Der Kreditantrag wird der Einwohnergemeindeversammlung am 3. Dezember zur Genehmigung unterbreitet.
Beschlüsse der «Gmeinden»
Die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. Juni sind nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist am 30. Juli in Rechtskraft erwachsen. Davon ausgenommen sind die Zusicherung Einbürgerung (kein Referendum möglich) und der Zusatzantrag Projekt Gemeindehaus (siehe separater Artikel). Die Beschlüsse an der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 27. Juni wurden infolge Erreichens des erforderlichen Beschlussquorums abschliessend gefasst. Folgender Beschluss unterlag dem fakultativen Referendum, da das abschliessende Beschlussquorum nicht erreicht wurde: Waldhütte Niederwil: Es werden nur die notwendigsten Unterhaltsarbeiten getätigt. Die Option einer neuen Waldhütte wird nicht weiterverfolgt. Dieser Beschluss ist nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist am 6. August in Rechtskraft erwachsen. --gk