Zu «Empfehlungen nicht befolgt» in der Ausgabe vom 1. Juli.
In einer amtlichen Mitteilung vom 1. Juli beklagt sich der Gemeinderat Fischbach-Göslikon über wiederholte «Störungen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen». Er schreibt, ...
Zu «Empfehlungen nicht befolgt» in der Ausgabe vom 1. Juli.
In einer amtlichen Mitteilung vom 1. Juli beklagt sich der Gemeinderat Fischbach-Göslikon über wiederholte «Störungen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen». Er schreibt, Spaziergänger, spielende Kinder und Hundeführer würden achtlos Wiesen, Erbsen- und Getreidefelder und Sonnenblumenkulturen betreten und dabei Hundekot, Abfälle, Getränkedosen und Zigarettenstummel hinterlassen. Diese seien in der Lage, landwirtschaftlichen Nutztieren gravierende Schäden zuzufügen. Der Rat bittet die Einwohnerschaft eindringlich, sich an die Wege zu halten und Rücksicht zu üben.
Auffallend: Die Klage erinnert an Warnungen, die von verschiedenen Seiten gegen den Bau des Reussstegs von der Gösliker «Rüssmatt» zur Sulzer «Chapperematt» erhoben werden. Sie entspricht einem Vorgeschmack dessen, was in noch weit grösserem Masse der Talseite der Gemeinde Fischbach-Göslikon und dem Weiler Sulz droht: ungehemmter Inanspruchnahme von Landschafts- und Naturwerten durch unkontrollierbare Menschenmassen, dies nicht allein entlang geschützter Auen und Flussufer, sondern weit ausgreifend in Siedlungen und offene Flur.
Bernhard Meier, Künten