Der Gegenentwurf vom Bund zur Bargeld-Initiative ist für mich vage, unklar und dehnbar. Das Wort «Bargeld» kann auch E-Franken bedeuten. Im Abstimmungsbüchlein fehlen wichtige Informationen. Im Artikel 99 der aktuellen Bundesverfassung werden Absatz 1 und 2 gestrichen. ...
Der Gegenentwurf vom Bund zur Bargeld-Initiative ist für mich vage, unklar und dehnbar. Das Wort «Bargeld» kann auch E-Franken bedeuten. Im Abstimmungsbüchlein fehlen wichtige Informationen. Im Artikel 99 der aktuellen Bundesverfassung werden Absatz 1 und 2 gestrichen. Bestimmt nun nach dem Gegenvorschlag nur noch die Schweizerische Nationalbank die Bargeldversorgung? Ist dies nicht mehr die Sache des Bundes, hat er keine Aufsicht mehr über die SNB? In Deutschland läuft zurzeit eine Petition gegen die Abschaffung des Bargeldes. In zirka 100 Ländern kann nur noch limitiert Bargeld vom Konto bezogen werden. Bei Notlagen des Staates kann somit von den Bürgern von den Bankkonten Geld abgebucht werden. Kommt die Schweiz in eine finanzielle Notlage, zum Beispiel nach einem Supergau im AKW Beznau oder Leibstadt, kann durch die Digitalisierung von jedem Bürger Geld abgebucht werden. Denn zwei Drittel dieser grossen Schadenssumme dieser Katastrophe betreffen Süddeutschland und ein Drittel die Schweiz. Die Digitalisierung hat ihre guten Seiten, aber wir brauchen auch das Bargeld in Noten und Münzen als stabilisierende Rolle im Geldsystem. Schade, dass auch die Forderung im Parlament zur Pflicht der Bargeldannahme nicht in die Verfassung verankert wird. Aber wir, das Volk, haben die Lösung in der Hand. Benützen wir oft das Bargeld zum Bezahlen. Bargeld schützt die Privatsphäre, schafft Stabilität im Geldsystem und begrenzt Abhängigkeit von zentralen Akteuren.
Maria Engel, Widen