Der Regierungsrat will einen Systemwechsel bei der Besteuerung von Motorfahrzeugen
Anstelle des Hubraums soll künftig eine Kombination von Gewicht und Leistung die Höhe der Fahrzeugsteuer festlegen. Für Antriebstechnologien, die weniger umweltbelastend ...
Der Regierungsrat will einen Systemwechsel bei der Besteuerung von Motorfahrzeugen
Anstelle des Hubraums soll künftig eine Kombination von Gewicht und Leistung die Höhe der Fahrzeugsteuer festlegen. Für Antriebstechnologien, die weniger umweltbelastend sind, sollen gemäss Regierungsrat Korrekturfaktoren eingeführt werden, aber darüber hinaus keine befristeten Förderungsmassnahmen.
Das Strassengesetz, welches die Motorfahrzeugabgabe und das kantonale Strassenwesen regelt, ist veraltet. Um die Komplexität zu reduzieren, wurde die notwendige Revision in zwei Pakete aufgeteilt und zeitlich gestaffelt. Im ersten Paket trat am 1. Januar 2022 das Gesetz über das kantonale Strassenwesen in Kraft. Im zweiten Paket hat das zuständige Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) in Zusammenarbeit mit dem Strassenverkehrsamt des Departements Volkswirtschaft und Inneres (DVI) einen Vorschlag für ein neues Verkehrssteuergesetz erarbeitet.
Ertragsneutrale Umsetzung
In der öffentlichen Vernehmlassung, die vom 3. Februar bis am 5. Mai lief, fand die vorgeschlagene Neuregelung breite Zustimmung: Statt wie bisher der Hubraum soll demnach künftig technologieneutral eine Kombination von Gewicht und Leistung ausschlaggebend sein für die Besteuerung eines Fahrzeugs. Dass weniger umweltbelastende Antriebstechnologien in puncto Gewicht (zusätzlich nötige Komponenten wie Batterie oder Brennstoffzellen) sowie aufgrund ihrer oft sehr hohen Spitzenleistung benachteiligt werden, soll mittels Korrekturfaktoren kompensiert werden.
Der Vorschlag, dass effiziente und klimaschonende Antriebstechnologien darüber hinaus durch einen befristeten Ökologierabatt gefördert werden könnten, wurde in der Anhörung dagegen mehrheitlich abgelehnt. Aufgrund einer Interessensabwägung erachte er es als zweckmässig, auf die Ökologierabatte zu verzichten, teilt der Regierungsrat mit – und im Umkehrschluss auch auf Tarifzuschläge bei den übrigen Fahrzeugen. Denn schliesslich soll die Revision ertragsneutral umgesetzt und damit die Finanzierung der kantonalen Strasseninfrastruktur sichergestellt werden. Der Regierungsrat hält in seiner Botschaft zur Revision des Verkehrssteuergesetzes – ausser an der ökologischen Tarifanpassung – an den übrigen Vorschlägen in der Anhörungsvorlage fest.
Inkrafttreten per 1. Januar 2025
Die erste Lesung der Botschaft zur Revision im Grossen Rat ist noch im laufenden Jahr geplant, die Inkraftsetzung per 1. Januar 2025. Die neue Bemessungsgrundlage soll auch für Motorräder, Nutzfahrzeuge und Wohnmotorwagen bis 3500 Kilogramm Gesamtgewicht sowie für Kleinbusse eingeführt werden. Die Besteuerung der Nutzfahrzeuge über 3500 Kilogramm Gesamtgewicht sowie der Transportanhänger nach Nutzlast wird jedoch unverändert beibehalten. Auch bei der Besteuerung der übrigen Fahrzeugarten sind keine, oder nur marginale, Anpassungen vorgesehen.
Onlinerechner für die Berechnung der neuen Verkehrssteuer für Personenwagen, Motorräder und leichte Nutzfahrzeuge (Lieferwagen) gemäss vorgeschlagenem Modell unter www.ag.ch/stva/vstg.