Am 28. September finden die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029 statt. Zu wählen sind: Fünf Mitglieder des Gemeinderates, Gemeindeammann, Vizeammann, drei Mitglieder der Finanzkommission, drei Mitglieder der Steuerkommission, ein Ersatzmitglied der ...
Am 28. September finden die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029 statt. Zu wählen sind: Fünf Mitglieder des Gemeinderates, Gemeindeammann, Vizeammann, drei Mitglieder der Finanzkommission, drei Mitglieder der Steuerkommission, ein Ersatzmitglied der Steuerkommission, zwei Mitglieder des Wahlbüros, zwei Ersatzmitglieder des Wahlbüros.
Formulare abholen und Wahlvorschläge einreichen
Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang sind von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag einzureichen. Aufgrund des Feiertages Mariä Himmelfahrt verlängert sich die Frist auf Montag, 18. August, 12 Uhr. Die Anmeldeformulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Die zur Wahl vorgeschlagene Person hat die Wahlannahmeerklärung auf der Rückseite des Formulars zu unterzeichnen. Die schriftliche Anmeldung ist keine Wählbarkeitsvoraussetzung, jede wahlberechtigte Person kann im ersten Wahlgang gewählt werden.