Gemäss Gastgewerbegesetz hat der Gemeinderat nach Massgabe der Bau- und Umweltschutzgesetzgebung die generellen Freinächte für lokale Anlässe für das kommende Jahr bestimmt.
Rund um die Fasnachtstage
Das sind: Schmutziger Donnerstag, ...
Gemäss Gastgewerbegesetz hat der Gemeinderat nach Massgabe der Bau- und Umweltschutzgesetzgebung die generellen Freinächte für lokale Anlässe für das kommende Jahr bestimmt.
Rund um die Fasnachtstage
Das sind: Schmutziger Donnerstag, 8. Februar, bis 4 Uhr; Fasnachtssamstag, 10. Februar, zeitlich unbegrenzt; Fasnachtsmontag, 12. Februar, zeitlich unbegrenzt; Fasnachtsdienstag, 13. Februar, bis 2 Uhr; Einwohnergemeindeversammlung, 24. Mai; 1. August; Einwohnergemeindeversammlung, 22. November, und Silvester, 31. Dezember, alle zeitlich unbegrenzt.