Mit der aktuellen Revision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) von Rudolfstetten-Friedlisberg zeigten sich die Planer und die Planungskommissionsmitglieder weitsichtig. Sie möchten zum Beispiel verdichten, wo es nötig und sinnvoll ist, an einem Ort aus- und an einer anderen Stelle ...
Mit der aktuellen Revision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) von Rudolfstetten-Friedlisberg zeigten sich die Planer und die Planungskommissionsmitglieder weitsichtig. Sie möchten zum Beispiel verdichten, wo es nötig und sinnvoll ist, an einem Ort aus- und an einer anderen Stelle einzonen und Steingärten verbieten, sofern diese keinen ökologischen Mehrwert bringen.
Die Regeln der BNO sind für die Grundeigentümer verbindlich und zeigen auf, was diese künftig mit ihren Parzellen tun dürfen und was nicht. Es ist deshalb logisch, dass die Änderungsvorschläge der Planungskommission nicht bei allen auf Gegenliebe stossen werden.
Umso wichtiger ist, dass bereits jetzt im öffentlichen Mitwirkungsverfahren die Grundeigentümer die Pläne genau studieren und allenfalls Eingaben einreichen. Dabei sollte jeder aber auch das grosse Ganze sehen. Denn was allen nützt, hilft schliesslich auch dem Einzelnen. Auch dann, wenn etwas zuerst nach einem Nachteil aussieht.