Gemeindestrukturen vereinfachen
03.07.2026 Mutschellen, BerikonPostulat von GLP-Grossrat Lukas Huber, Berikon
Der Regierungsrat wird von GLP Grossrat Lukas Huber aus Berikon eingeladen, dem Grossen Rat aufzuzeigen, wie die Gemeindestrukturen mit Einwohnergemeinden und Ortsbürgergemeinden im Kanton zeitgemäss ...
Postulat von GLP-Grossrat Lukas Huber, Berikon
Der Regierungsrat wird von GLP Grossrat Lukas Huber aus Berikon eingeladen, dem Grossen Rat aufzuzeigen, wie die Gemeindestrukturen mit Einwohnergemeinden und Ortsbürgergemeinden im Kanton zeitgemäss weiterentwickelt, vereinfacht und demokratisch gestärkt werden können und ob dafür Handlungsbedarf im Gemeinderecht besteht.
Lukas Huber möchte, dass in diesem Bericht besonders folgende Punkte geprüft werden: 1. Welche Aufgaben nehmen die Ortsbürgergemeinden im Kanton heute wahr und welchen Beitrag leisten sie für Wald, Kultur, soziale Zwecke, lokale Identität und die Entwicklung der Gemeinden? – Wie haben sich die Ortsbürgergemeinden im Kanton Aargau hinsichtlich Anzahl, Grösse und geografischer Verteilung entwickelt? – Wie haben sich die Beteiligung an Ortsbürgergemeindeversammlungen und die demokratische Mitwirkung beziehungsweise Kontrolle über Aufgaben, Vermögen und Verpflichtungen der Ortsbürgergemeinden entwickelt? Wie ist das zahlenmässige Verhältnis zwischen Ortsbürgern und Einwohnern und das Verhältnis zwischen Anzahl stimmberechtigter Ortsbürgerinnen und Ortsbürgern und Stimmbeteiligung an den Ortsbürgergemeindeversammlungen? Wie haben sich diese Zahlen in den letzten 20 Jahren entwickelt?
4. Welche Vermögenswerte, Verpflichtungen und Verwaltungsaufwände bestehen bei den Ortsbürgergemeinden, insbesondere im Zusammenhang mit Wald, Liegenschaften, Fonds, Stiftungen und weiteren zweckgebundenen Mitteln? – 5. Wo bestehen Doppelspurigkeiten zwischen Einwohner- und Ortsbürgergemeinden, und wie könnten freiwillige Zusammenschlüsse oder andere Formen der Zusammenarbeit rechtlich und organisatorisch erleichtert werden? Welchen administrativen Aufwand verursacht der Gemeindedualismus für Gemeinderäte und Gemeindeverwaltungen? – 6. Wie kann sichergestellt werden, dass Ortsbürgergut, Wald, Kulturförderung, Fonds, Stiftungen und historisch gewachsene Verpflichtungen auch bei strukturellen Veränderungen geschützt, zweckgebunden verwaltet und im öffentlichen Interesse verwendet werden? – Welche Erfahrungen haben andere Kantone mit der Weiterentwicklung, Zusammenführung oder Aufhebung vergleichbarer öffentlichrechtlicher Körperschaften gemacht? Welche Schlüsse lassen sich daraus ziehen?
Nüchterne staatspolitische Abklärung
Lukas Huber begründet sein Postulat damit, dass der Aargau ein Kanton mit starker kommunaler Tradition ist. Dazu würden auch die Ortsbürgergemeinden gehören. «Sie haben über Generationen Wald, Land, Vermögen und lokale Verantwortung mitgetragen», so der Grossrat. «Viele Ortsbürgergemeinden leisten bis heute wertvolle Beiträge für Kultur, Gemeinwohl, Natur und lokale Identität.» Gerade weil diese Leistungen anerkannt würden, sei eine nüchterne staatspolitische Überprüfung gerechtfertigt. Es stelle sich die Frage, welche Organisationsform den Aufgaben des 21. Jahrhunderts am besten gewachsen sei. «Diese Frage soll weder aus Reformlust noch aus Traditionspflege beantwortet werden, sondern auf der Grundlage von Aufgaben, Nutzen, demokratischer Legitimation und Transparenz», betont Lukas Huber.
Zwei öffentlichrechtliche Körperschaften nebeneinander
Heute würden in vielen Gemeinden zwei öffentlichrechtliche Körperschaften nebeneinander bestehen. Die Einwohnergemeinden tragen die Hauptverantwortung für die Entwicklung des Gemeinwesens und vertrete die Gesamtheit der stimmberechtigten Bevölkerung. Ortsbürgergemeinden würden demgegenüber häufig bedeutende Vermögenswerte, Wald, Liegenschaften oder Fonds verwalten und kulturelle, soziale oder gemeinnützige Werke unterstützen. Diese Struktur sei historisch erklärbar. «Ob sie überall noch zeitgemäss ist, muss politisch diskutiert werden dürfen», ist der Grossrat überzeugt.
Ergebnisoffene Auslegeordnung gefordert
Dem GLP-Grossrat aus Berikon geht es um eine liberale Grundfrage: «Öffentliche Aufgaben, öffentliches Vermögen, demokratische Mitwirkung und politische Verantwortung sollen möglichst breit abgestützt sein und klar zusammenfallen. Wo dies heute der Fall ist, besteht kein Reformdruck. Wo dies nicht mehr der Fall ist, braucht es eine sachliche Auslegeordnung.»
Ziel des Berichts sei ausdrücklich eine ergebnisoffene Auslegeordnung. Er solle sowohl den Nutzen bestehender Strukturen als auch den Mehrwert möglicher Reformen aufzeigen. «Der Aargau muss seine Geschichte nicht abschaffen. Aber er soll prüfen, mit welchen Strukturen er die aktuellen und künftigen Herausforderungen am besten meistern kann», so Lukas Huber. --red
