Bis 9. September findet die zweite öffentliche Auflage der BNO statt
Die Bau- und Nutzungsordnung (BNO) gibt konkrete Richtlinien vor, wo, was und wie gebaut werden darf. In Rudolfstetten-Friedlisberg soll nach der 2. öffentlichen Auflage über diese an der ...
Bis 9. September findet die zweite öffentliche Auflage der BNO statt
Die Bau- und Nutzungsordnung (BNO) gibt konkrete Richtlinien vor, wo, was und wie gebaut werden darf. In Rudolfstetten-Friedlisberg soll nach der 2. öffentlichen Auflage über diese an der «Gmeind» am 8. November abgestimmt werden.
Roger Wetli
«Insgesamt wurden im Zuge der 1. öffentlichen Auflage rund 15 Änderungen respektive Anpassungen vorgenommen», erklärt Michael Gutknecht. Er ist als Gemeinderat Ressortleiter Planung, Bau und Liegenschaften. Gutknecht präzisiert: «Es handelt sich bei diesen Änderungen um Ergänzungen oder Präzisierungen in der Bau- und Nutzungsordnung, aber auch um Anpassungen im Bauzonenplan.»
Drei Beispiele
Der Gemeinderat nennt dazu verschiedene Beispiele. So sollen an der Alten Bremgartenstrasse im Zentrum des «Ortsteils Rudolfstetten» drei Parzellen von der Kernzone in die Zentrumszone (statt M3) umgezont werden. «Es handelt sich um die Möglichkeit zur Realisierung eines zusätzlichen Geschosses respektive die konsequente Umsetzung der Überführung von der «alten Kernzone» in die «Zentrumszone», so der Gemeinderat. Im Bereich der Mutschellenstrasse/Habsburgstrasse sollen dagegen neu drei Parzellen von der E2 in die M3 (statt Z) umgezont werden. «Konkret bedeutet das, dass die Parzellen der betreffenden Grundeigentümer heute in der E2 sind und in die M3 statt Z aufgezont werden. Sie haben dadurch die Möglichkeit drei- statt viergeschossig zu bauen», präzisiert Michael Gutknecht.
Ebenfalls an der Mutschellenstrasse würden insgesamt sieben Parzellen in der E2 belassen, anstatt dass sie in M3 umgezont werden. «Bei diesen Parzellen bleibt also der Status quo erhalten, anstelle dass sie, wie bisher Angedacht, aufgezont werden. Es wird somit keine Möglichkeit geben, Mehrfamilienhäuser auf diesen Grundstücken zu realisieren», gibt Gutknecht Einblick.
Anpassungen aufgrund der Verhandlungen
Er betont, dass die überwiegende Mehrheit der Anpassungen in der 2. Auflage aus den Einwendungsverhandlungen entstanden sind. «In den Gesprächen konnte grossmehrheitlich ein Konsens gefunden werden, welcher grösstenteils zu den meist wenig relevanten Änderungen führt.» In Einzelfällen komme es jedoch zu Änderungen, welche für die Betroffenen Grundeigentümer sicherlich nicht zufriedenstellend gelöst werden könnten. «Grenzen gibt es auch, wenn Forderungen nach Anpassungen gestellt werden, welche in übergeordnetem Recht verankert sind», so der Gemeinderat. «Beispiele dafür sind Anpassungen von Gewässerräumen, Waldgrenzen oder die Erstellung von neuen Baulinien.»
Klarheit nach dem 9. September
Gutknecht weist auf die Rechtsgrundlagen hin und die Möglichkeiten, in der 2. Auflage noch weitere Anpassungen zu bewirken: «Bei dieser 2. Auflage können Einwendungen nur noch zu den Änderungen gemacht werden. Wir hoffen, dass diese nun nicht von einer grossen Zahl an Einwendungen führt.» Das Ziel sei noch immer die Behandlung des Planwerks an der Einwohnergemeindeversammlung vom 8. November. Michael Gutknecht ist zuversichtlich: «Wenn alles gut läuft, können wir diesen Zeitplan einhalten. Nach Ablauf der zweiten Auflagefrist, am 9. September, können wir Näheres sagen.»