«Es muss das letzte Mal sein»
03.07.2026 Muri, Gericht29-Jähriger wegen häuslicher Gewalt vor dem Bezirksgericht Muri
Staatsanwaltschaft und Verteidigung sind sich einig. Der Angeklagte ist geständig. Und auch das Gericht ist einverstanden. In einem abgekürzten Verfahren wird ein junger Mann zu 24 Monaten ...
29-Jähriger wegen häuslicher Gewalt vor dem Bezirksgericht Muri
Staatsanwaltschaft und Verteidigung sind sich einig. Der Angeklagte ist geständig. Und auch das Gericht ist einverstanden. In einem abgekürzten Verfahren wird ein junger Mann zu 24 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, sechs davon werden als unbedingt ausgesprochen. Er schlug, bedrohte, nötigte und verletzte seine Freundin.
Annemarie Keusch
«Es ist das letzte Mal, dass ich im Gerichtssaal sitzen muss. Ich schäme mich.» Das sind die letzten Worte des Angeklagten, bevor sich das Bezirksgericht zur Urteilsbesprechung zurückzieht. Nur gut fünf Minuten später nimmt Gerichtspräsident Markus Koch diese Formulierung auf. «Es muss das letzte Mal sein.» Koch spricht von einer Chance, die der Angeklagte erhalte. Von einer Chance, die es zu packen gelte. «Sonst wird es dunkel für Sie.» Zu 24 Monaten Freiheitsstrafe hat ihn das Gericht soeben verurteilt, sechs davon muss er «absitzen». «Die weiteren 18 Monate hängen als Damoklesschwert über ihnen», mahnte Koch. Wenn sich der Angeklagte Schwerwiegendes zu Schulden kommen lässt, oder wenn er die Weisung missachtet, dass er während der dreijährigen Probezeit die Psychotherapie weiterführen muss, droht ihm ein längerer Gefängnisaufenthalt. Hinzu kommen eine Busse von 2000 Franken und eine Genugtuung an die Geschädigte von 4000 Franken.
Er schlug, drohte, trat
Es sind viele verschiedene Delikte, wegen denen sich der Angeklagte vor Gericht zu verantworten hat. Weil sich Staatsanwaltschaft, Beschuldigter und Verteidiger im Strafmass einig und die Taten unbestritten sind, erfolgt ein abgekürztes Verfahren – ohne Beweisaufnahme vor Gericht. Die Aufgabe des Bezirksgerichtes: überprüfen, ob der Sachverhalt eingestanden und akzeptiert wird und überprüfen, ob die Sanktionen angemessen sind. Dem war so und das Bezirksgericht erhob die Anklageschrift zum Urteil.
Diese Anklageschrift ist indes durchaus umfassend. Im Zentrum steht dabei häusliche Gewalt. Vom April 2021 bis zum Februar 2022 kam es zu Drohungen, Nötigungen, einfacher Körperverletzung, Freiheitsberaubung, mehrfacher versuchter einfacher Körperverletzung. Er drohte seiner damaligen Freundin, «es ihr heimzuzahlen». Er schlug sie mit der flachen Hand derart heftig an das linke Ohr, dass sie eine traumatische Trommelfellperforation erlitt. Er drohte ihr, den gemeinsamen Sohn bei sich zurückzuhalten, falls sie nicht das mache, was er wolle. Er trat mit voller Wucht gegen ihr Schienbein. Er warf sie zu Boden, sprang mit beiden Füssen auf sie. Er sperrte sie im gemeinsamen Schlafzimmer ein.
Zwei Anklagepunkte sind verjährt
Hinzu kommen die Anklagepunkte der mehrfachen Sachbeschädigung, der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, des mehrfachen Hausfriedensbruchs, der Entwendung eines Fahrzeuges zum Gebrauch und des Fahrens ohne Berechtigung. Freigesprochen wurde er wegen Verjährung von den Anklagepunkten der mehrfachen Tätlichkeiten und der mehrfachen Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes.
Mittlerweile ohne Alkohol, Drogen und Cannabis
Alkohol, Drogen, Cannabis – gewalttätig wurde der Angeklagte laut Anklageschrift oft, wenn er zuvor konsumiert hatte. Auch er sagt: «Die Beziehung zu meiner damaligen Freundin scheiterte an meinem Alkoholkonsum.» Entsprechend fragt Gerichtspräsident Koch bei der Verhandlung, wie es denn damit aussehe. «Das ist alles kein Thema mehr. Ich wollte noch ein wenig leben, darum hörte ich damit auf.» Der übermässige Alkoholkonsum habe zu Leberproblemen geführt. In der Psychotherapie lerne er Methoden, um Rückfälle zu verhindern – auch in Bezug auf die Gewalttaten, die er verschuldet hat. Einmal monatlich treffe er sich mit dem Psychologen. Per Weisung wird er dies nun weiterführen. «Das ist ihre Chance, ihr Leben wieder auf die Reihe zu bringen. Tun Sie es für sich selbst, aber auch für Ihren Sohn», mahnte der Gerichtspräsident.
Will Kontakt zum Sohn wieder aufbauen
Denn aktuell sei er zwar stabil unterwegs. Aber er jobbt mal hier, mal da, lebt primär von der Sozialhilfe. Seinen Sohn hat er seit Februar 2022 nur noch einmal gesehen. «Ich bin daran, zusammen mit meiner Beiständin zu versuchen, den Kontakt wieder aufzubauen», sagt der Angeklagte. Er habe grosses Interesse daran, seine Vaterschaft und seine Verantwortung wahrzunehmen.

