Gestützt auf die Verordnung zum Waldgesetz des Kantons Aargau liegt das Gesuch des STV Besenbüren um Bewilligung der Durchführung des Höllefäschts am 31. Juli und 1. August beim Forsthaus Breithau und dessen Umgebung vom 19. Januar bis 18. Februar auf der Gemeindekanzlei ...
Gestützt auf die Verordnung zum Waldgesetz des Kantons Aargau liegt das Gesuch des STV Besenbüren um Bewilligung der Durchführung des Höllefäschts am 31. Juli und 1. August beim Forsthaus Breithau und dessen Umgebung vom 19. Januar bis 18. Februar auf der Gemeindekanzlei während der Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich und mit Begründung Einsprache erheben.