Abteilung Steuern gemeinsam führen
16.01.2024 Jonen, KelleramtAktuelles aus Jonen
Ab dem 1. Januar führt die Abteilung Steuern der Gemeinde Jonen neu auch das Steueramt Islisberg. Die beiden Gemeinden haben einen entsprechenden Vertrag für eine Abteilung Steuern Jonen-Islisberg abgeschlossen. Die bisherige Leiterin des Steueramts ...
Aktuelles aus Jonen
Ab dem 1. Januar führt die Abteilung Steuern der Gemeinde Jonen neu auch das Steueramt Islisberg. Die beiden Gemeinden haben einen entsprechenden Vertrag für eine Abteilung Steuern Jonen-Islisberg abgeschlossen. Die bisherige Leiterin des Steueramts Islisberg, Vilma Kaqinari, arbeitet künftig in einem Teilpensum in der Abteilung Steuern von Jonen, die weiterhin von Ruth Zgraggen geleitet wird. Von der Zusammenarbeit profitieren beide Gemeinden. Jonen kann durch die Integration des Islisberger Steueramts mit seinen rund 430 Steuerpflichtigen (zum Vergleich: Jonen hat 1400) seine Abteilung Steuern künftig personell und fachlich breiter abstützen und die Stellvertreterregelung bei Abwesenheiten optimieren. Dadurch wird das Dienstleistungsangebot für die Bevölkerung weiter verbessert, wovon künftig auch Islisberg profitiert. Jonen freut sich auf die Zusammenarbeit.
Gemeindeversammlungsbeschlüsse sind rechtskräftig
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind alle Beschlüsse der Ei nwoh nergemei ndeversam m lu ng vom 13. November in Rechtskraft erwachsen. Die Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung wurden bereits an der Versammlung abschliessend gefasst.
E-Rechnungen
Die E-Rechnung spart Zeit, ist bequem und schont die Umwelt. E-Rechnungen werden elektronisch ins E-Banking zugestellt anstatt von der Post in den Briefkasten. Mit wenigen Mausklicks kann man die E-Rechnung im E-Banking prüfen, als PDF auf dem Computer speichern und den fixfertig ausgefüllten Einzahlungsschein zur Zahlung freigeben. Die Gemeinde bietet ab sofort, vorerst exklusive Steuerrechnungen, für alle Fakturen E-Rechnungen an. Wer will, kann sich im E-Banking unter dem Menüpunkt «E-Rechnung» schnell und einfach mit dem Suchbegriff «Gemeinde Jonen» anmelden.
Gestaltungsplan «Wildtierkorridor – Siedlungstrenngürtel»
Der Gemeinderat hat am 18. Dezember die Teilrevision des Gestaltungsplans «Wildtierkorridor – Siedlungstrenngürtel» mit einer Änderung gegenüber der öffentlichen Auflage beschlossen. Diese Änderung betrifft die Sondernutzungsvorschriften, wo ein neuer Artikel eingefügt wird: Von der Pf lege- und Ersatzpf lanzungspf licht ausgenommen sind die gemäss Situationsplan 1:2500 in die Hecke integrierten Hochstammobstbäume auf den Parzellen 67, 71 und 72.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss Beschwerde führen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendung zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Entscheid nicht mehr anfechten. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst, es ist aufzuzeigen, wie die Rechtsabteilung entscheiden soll, und darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. Die Beschlüsse und die einschlägigen Akten können während der Beschwerdefrist auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Mit der Genehmigung des Gestaltungsplans wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt. --gk