Es gibt immer wieder Rückfragen und Beanstandungen zur Einhaltung der Ruhezeiten über den Mittag sowie an Sonn- und Feiertagen. In den Wohngebieten ist gemäss Polizeireglement der Gemeinde von 12 bis 13 Uhr und von 21 bis 6 Uhr sowie ganztags an Sonnund Feiertagen das Arbeiten mit ...
Es gibt immer wieder Rückfragen und Beanstandungen zur Einhaltung der Ruhezeiten über den Mittag sowie an Sonn- und Feiertagen. In den Wohngebieten ist gemäss Polizeireglement der Gemeinde von 12 bis 13 Uhr und von 21 bis 6 Uhr sowie ganztags an Sonnund Feiertagen das Arbeiten mit lärmigen Geräten verboten. Von 22 bis 6 Uhr ist in schlecht isolierten Räumen oder bei offenem Fenster jeglicher Lärm, der den Schlaf der Mitmenschen stören könnte, verboten. Für Lautsprecher und Feuerwerk (Ausnahmen: Neujahr, Fasnacht und 1. August) braucht es generell eine Bewilligung.
Chrabbel-Kafi
Am Montag, 18. Mai, findet das nächste Chrabbel-Kafi von 9 bis 11 Uhr im Raum Oase im Gemeindehaus statt. Hier können Eltern in gemütlichem Rahmen Kontakte knüpfen. Eine kurze Anmeldung per SMS an 079 587 10 07 ist erwünscht, aber auch spontanes Vorbeischauen möglich. Weitere Infos finden sich unter www.familie-band.ch.