Leinenpflicht für Hunde

  24.03.2026 Mutschellen, Berikon

Vom 1. April bis 31. Juli ist die Hauptbrut- und Setzzeit unserer einheimischen Wildtiere. Gemäss Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau sind deshalb die Hunde in dieser Zeit im Wald und Waldrand sowie entlang von Hecken und hochstehenden Wiesen an der Leine zu halten. Die Gemeinde ...


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