Vom 1. April bis 31. Juli ist die Hauptbrut- und Setzzeit unserer einheimischen Wildtiere. Gemäss Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau sind deshalb die Hunde in dieser Zeit im Wald und Waldrand sowie entlang von Hecken und hochstehenden Wiesen an der Leine zu halten. Die Gemeinde ...
Vom 1. April bis 31. Juli ist die Hauptbrut- und Setzzeit unserer einheimischen Wildtiere. Gemäss Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau sind deshalb die Hunde in dieser Zeit im Wald und Waldrand sowie entlang von Hecken und hochstehenden Wiesen an der Leine zu halten. Die Gemeinde bittet die Bevölkerung um Einhaltung.
Betretungsverbot von hochstehenden Wiesen und Äckern
Das Betreten von hochstehenden Wiesen und Äckern ist während der Vegetationszeit, vom 1. April bis 31. Oktober, verboten. Die Bevölkerung wird gebeten, diese Vorschrift zu respektieren und auf «Querfeldeintouren» zu verzichten. Auch das Reiten über offenes Gelände ist untersagt.
Baubewilligung
Folgende Baubewilligung wurde mit Auflagen erteilt: Bollinger Samuel Spezialkulturen GmbH, Umschlagplatz, auf den Parzellen Nr. 413 und 412, Gehrenweg.